UND TÄGLICH SCHLAMPT DAS BAMF Frist versäumt: Kölner Terrorsyrer hätte 2015 abgeschoben werden müssen

 

Mohammad Abo R. erlitt, nachdem er von der Polizei mit einem Kopfschuss außer Gefecht gesetzt worden war, einen Herzstillstand und wurde von einer Ärztin der GSG-9 reanimiert. Dass er überhaupt noch in Deutschland war verdanken die Opfer einem Fristversäumnis beim BAMF.

Von L.S.GABRIEL | Einmal mehr verdankt #Deutschland u.a. der Schlamperei beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (#BAMF) einen Terroranschlag. Am vergangen Montag zündete Mohammad Abo R., ein syrische Gast der Kanzlerin, am Kölner Hauptbahnhof einen Molotow-Cocktail. Bei dem Brandanschlag wurde eine 14-Jährige schwer verletzt, sie soll bis zur Hüfte gebrannt haben. Danach nahm der 55-Jährige in der im Bahnhofsgebäude befindlichen Apotheke eine Frau als Geisel.

Der Sympathisant des #IS soll die Freilassung einer Gefangenen aus einem tunesischen Gefängnis, sowie freies Geleit nach #Syrien gefordert haben. Zur Untermauerung seiner Wünsche hatte er mit Stahlkugeln präparierte Gaskartuschen und Brandbeschleuniger mit dabei. Der Allah-Krieger wollte offensichtlich möglichst großen Schaden und ein blutiges Gemetzel anrichten (PI-NEWS berichtete mehrfach). Der Täter hatte die Geisel bereits mit Benzin übergossen, als die Polizei nach mehrstündigen Stuhlkreisgesprächen schließlich doch noch durch einen Schuss in den Kopf des Islamirren verhinderte, dass er seine Tat zu Ende bringen konnte. Nun stellte sich heraus, dass wir es wieder einmal, neben Merkels Willkommensdiktatur, dem BAMF geschuldet ist, dass es überhaupt zu diesem für die Opfer traumatischen Erlebnis in Deutschland kam.

Mohammad Abo R. soll mit einem Visum, das ihm von der tschechischen Botschaft in Beirut ausgestellt wurde, 2015 über Tschechien in die EU eingereist sein. Dort habe der angebliche Syrer dann auch einen Asylantrag gestellt, war dann aber weiter nach Germoney „geflüchtet“.

Entsprechend dem Dubliner-Abkommen hätte der Terrormoslem also schon vor drei Jahren wieder nach Tschechien abgeschoben werden müssen. Dafür gibt es Fristen, die hat das BAMF aber leider verschlafen. Nach Ablauf des Entscheidungszeitraumes ist gemäß unserer staats- und bürgerfeindlichen Gesetze eine Rückführung nicht mehr möglich, was Tschechien sicher freute, die Kölner Opfer des Anschlags vom 15. Oktober aber ausbaden müssen.

Nun bleibt er halt da

Statt seiner Pflicht rechtzeitig nachzukommen entschied das BAMF dann im Juni 2015, den islamischen Blutbader als „Flüchtling“ anzuerkennen. Seither lebt er mit einem Duldungsstatus legal in Deutschland und wurde in dieser Zeit, soweit behördlich bekannt, 13 Mal straffällig – Diebstahl, Drogendelikte, Betrug und Hausfriedensbruch sollen auf sein Konto gehen. In seiner Wohnung fanden die Ermittler Benzin und arabische Schriftzeichen an den Wänden.

Bis Ende 2018 besteht ein Abschiebestopp nach Syrien. Ob Mohammad Abo R., der im Libanon ein Visum erhielt, überhaupt wirklich Syrer ist, steht wohl eher nicht fest, das ist aber in diesem Fall nun auch unerheblich, denn der „Geduldete“ hat bis Juni 2021 eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Derzeit liegt der Merkel-Ork aufgrund des Kopfschusses im Koma und wird auf einer Intensivstation eines Krankenhauses auf Steuerzahlerkosten liebevoll umsorgt.

Merkels Willkürakt der Grenzöffnung, unfähige Behörden und eine Gesetzgebung zum Schaden Deutschlands sorgen dafür, dass nach Blut lechzende Bestien aus aller Welt sich unter Schutzstatus bei uns austoben können.

Für „die schon länger hier Lebenden“ gibt es indes keinen Schutz vor den „Schutzsuchenden“.

Quelle: pi-news.net vom 20.10.2018

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Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Bilden einige „Zugereiste“ mit der Regierung zusammen den Straftatbestand des Terrorismus?

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Hoffentlich kriegen die ganzen Beamten mal die Bereicherung am eigenen Leibe mit damit sie merken welche Kreaturen sie unterstützt haben.