Das Urteil eines US-Bundesrichters, das die Gesundheitsreform „Obamacare“ für verfassungswidrig erklärt hatte, tritt vorerst nicht in Kraft.
Der Richter im texanischen Fort Worth setzte seinen eigenen Beschluss aus, um Berufungsklagen zu ermöglichen. Er halte die Gesundheitsreform zwar nach wie vor für verfassungswidrig, betonte er. Die Anordnung solle aber nicht sofort in Kraft treten, da viele Amerikaner ansonsten mit großer Unsicherheit konfrontiert würden.
Obamacare war 2010 verabschiedet worden. Das Gesetzespaket sieht staatliche Beihilfen für Geringverdiener vor, schützt Menschen mit chronischen Krankheiten vor Diskriminierung und schreibt Mindestleistungen für alle Krankenversicherungen vor.
Quelle: Deutschlandfunk vom 31.12.2018
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