FPÖ: „Extra Quartiere für straffällige Asylwerber“

Nach einer angeblichen #Vergewaltigung in #Mödling sieht die #FPÖ die #Justiz gefordert. Die Freiheitlichen fordern für straffällige Asylwerber „eigene Quartiere, weit weg von den Ballungsräumen und von unserer Bevölkerung“.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte am Montag bestätigt, in dem Fall zu ermitteln, der sich im März 2018 zugetragen haben soll. Der damals 14-Jährige aus Afghanistan soll in einer Parkgarage in Mödling eine zu diesem Zeitpunkt 13-Jährige vergewaltigt haben. Das Mädchen habe sich erst vor wenigen Tagen entschlossen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, sagte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Der Beschuldigte bestreite die ihm zur Last gelegte Tat. Er sei mangels Vorliegen von Haftgründen auf freiem Fuß angezeigt worden. „Das Verfahren läuft“, sagte Habitzl.

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„Vergewaltiger tanzt Justizminister auf Nase herum“

Der tatverdächtige #Afghane sei „längst amtsbekannt“, so Udo Landbauer, geschäftsführender FPÖ-Landespartei- und Klubobmann, in einer Aussendung am Dienstag. Gegen den 15-Jährigen lägen vier Anzeigen vor, drei davon wegen sexuellen Missbrauchs.

„Was ist mit dieser Justiz los?“, fragte Landbauer. „Ein (mittlerweile, Anm.) 15-jähriger Vergewaltiger aus Afghanistan tanzt dem Justizminister – Josef Moser (ÖVP), Anm. – auf der Nase herum und der schaut dabei tatenlos zu. Wenn Moser überfordert ist, dann soll er sein Ressort einem Willigen übergeben. Wenn es darum geht, unsere eigene Bevölkerung zu schützen und straffällige #Asylwerber abzuschieben, darf es jedenfalls keine Denkverbote geben. Es braucht rasche und konsequente Maßnahmen“, forderte der FPÖ-Politiker. Im Büro von Justizminister Moser wollte man dazu keine Stellungnahme abgeben.

„Straffällige Asylwerber sofort außer Land bringen“

„Der Fall zeigt einmal mehr das Sittenbild solcher Verbrecher auf, die von den Willkommenspolitikern regelrecht nach #Österreich gekarrt wurden“, betonte Landbauer. Er verwies auf die „Mitverantwortung vieler politischer Entscheidungsträger“ und legte nach: „Für genau solche abscheulichen Typen braucht es erstens eigene Quartiere mit hohen Sicherheitsvorkehrungen, weit weg von den Ballungsräumen und vor allem weit weg von unserer Bevölkerung. In einem zweiten Schritt müssen solche Personen sofort außer Landes gebracht werden. Wer hier die Menschenrechte von straffälligen Asylwerbern über den Schutz unserer eigenen Kinder stellt, soll am besten gleich mit ausreisen.“

Neben der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mödling liege laut Landbauer „eine weitere Anzeige gegen den 15-jährigen Asylwerber vor, wonach er im Juli ein psychisch beeinträchtigtes, 17 Jahre altes Mädchen, das auf dem Entwicklungsstand einer damals 13-Jährigen war, sexuell missbraucht haben soll“. Zudem liege gegen den Afghanen eine Anzeige wegen Diebstahls und sexueller Belästigung eines Jugendlichen in der polytechnischen Schule Mödling vor, dem er im Oktober 2018 „auf den Hintern und direkt zwischen den Schritt gegriffen haben“ soll, so Landbauer in der Aussendung.

Staatsanwaltschaft: „Zwei Anzeigen eingestellt“

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt teilte am Dienstag mit, dass gegen den einer Vergewaltigung in Mödling beschuldigten mittlerweile 15-jährigen Afghanen zwei – von insgesamt vier – Anzeigen eingestellt worden seien. Die unterbliebene Festnahme des gerichtlich Unbescholtenen sei aus Sicht der Behörde „absolut richtig“, sagte deren Sprecher Erich Habitzl zur APA.

Die Staatsanwaltschaft hielt zur Kritik von Udo Landbauer an der Justiz fest, dass der Verdacht gegen den Jugendlichen in dem Fall in Mödling „derzeit noch nicht dringlich“ sei. Keinen Haftgrund gebe es auch, weil der Beschuldigte für die Polizei erreichbar sei. Es gebe keine Anzeichen, dass er flüchte oder untertauche. Zudem verwies Habitzl auf Paragraph 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG), wonach U-Haft bei Jugendlichen nur dann verhängt werden dürfe, „wenn die mit ihr verbundenen Nachteile für die Persönlichkeitsentwicklung und für das Fortkommen des Jugendlichen nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Tat und zu der zu erwartenden Strafe stehen“.

Noch anhängig sei – neben dem Vorwurf der #Vergewaltigung einer damals 13-Jährigen – die sexuelle Belästigung eines Burschen. Es handle sich dabei um ein Delikt in der Zuständigkeit des Bezirksgerichts, bei dem U-Haft für einen Jugendlichen unzulässig sei, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Quelle: ORF vom 29.01.2019 


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