Die #AfD hat sich vergeblich darum bemüht, das Gutachten über ihre Einstufung als „#Prüf-Fall“ einzusehen.
Partei-Chef Meuthen sagte in Berlin, ein entsprechender Antrag sei vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt worden. Die AfD will mit Hilfe einer Klage erreichen, dass der Verfassungsschutz sie nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen darf. Darüber entscheidet das Kölner Verwaltungsgericht voraussichtlich Anfang März. Ein Prüffall bedeutet, dass die Behörden bei einer Partei erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 08.02.2019
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