Anti-Merkel-Banner – „Merkel muss weg“: Unbekannte hängen erneut Banner über der A40 auf


19.01.2016 | 16:32 Uhr

"Merkel muss weg": Unbekannte hängen erneut Banner über der A40 auf

„Merkel muss weg“ steht auf dem Banner an der Fußgängerbrücke über die A40 zwischen Eckenbergstraße und Fünfhandbank. Foto: Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
Essen.  Erneut flattern Anti-Merkel-Banner an Brücken über der A40. Wer hinter dem Protest steckt, ist unklar. Warum die Polizei die Botschaften beseitigt.

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„Merkel muss weg“ steht in schwarzen Buchstaben auf dem Banner, das am Dienstagmorgen an der Fußgängerbrücke zwischen Eckenbergstraße und Fünfhandbank über der A40 in Essen-Kray weht. Es ist ein Ausdruck des Protests, wohl gegen die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin, wie er zurzeit auch auf Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung skandiert und in sozialen Netzwerken verbreitet wird. Wer auch immer das Banner gefertigt hat, an das „Wir schaffen das“ der Bundeskanzlerin glaubt er beziehungsweise sie nicht – und das sollen auch die vielen tausend Autofahrer auf der meistbefahrenen Autobahn des Ruhrgebietes wissen. Straßen NRW zählte unlängst täglich 130.000 Fahrzeuge auf dem Abschnitt im Essener Osten.

Selbstverteidigung – Spezialschleuder

Das politische Tuch in Kray war nicht das erste Anti-Merkel-Banner, das Unbekannte an einer Brücke über einer Autobahn in Essen aufgehängt haben. Die Protesttücher beschäftigen seit einigen Wochen die Polizei in Essen und Mülheim. Die aktuellsten, bekannt gewordenen Fälle:

Am Dienstagmorgen (19. Januar) entdeckt eine Autofahrerin um kurz vor 10 Uhr zwei Banner an Brücken zwischen der Anschlussstelle Essen-Kray und dem Dreieck Essen-Ost. Die Polizei war an diesem Morgen bereits um 7.34 Uhr gerufen worden, weil an der Brücke Rodenseelstraße ein weiteres „Merkel muss weg“-Banner hing.
Am Montag (18. Januar) waren die Beamten gegen 17 Uhr zu einer Fußgängerbrücke über die A40 im Südostviertel ausgerückt, um dort ein Tuch mit der selben Botschaft zu entfernen.
Und bereits am 8. Januar flatterte ein Protestplakat mit der Aufschrift „Merkel muss weg“ an der A52-Brücke Wittenbergstraße in Essen-Rüttenscheid. In Mülheim wehten zur selben Zeit Banner mit dem Text „Invasion stoppen“ und „Bürger wehrt euch“ an der A40-Brücke Aktienstraße.


Einen ähnlichen Fall hatte es bereits im Oktober an der A40 in Mülheim gegeben. Die Botschaft damals: „Merkel muss weg“.
„Anti-Merkel-Banner“: Urheber bleiben anonym
Wer so vehement gegen die Bundeskanzlerin protestiert, ob es sich um einen einzelnen Plakatmaler handelt oder um eine Gruppe, ob mittlerweile Nachahmer im Spiel sind – das alles ist unklar. Gekennzeichnet seien die Protestplakate nicht, erklärt Lars Lindemann, Sprecher des für Essen und Mülheim zuständigen Polizeipräsidiums, am Dienstagvormittag.

Vergleicht man die Banner, entdeckt man auf den ersten Blick unterschiedliche Schriftarten und Größen. Auch die Anbringung könnte auf unterschiedliche Urheber schließen lassen: Während die Banner vom 8. Januar in Mülheim mit zahlreichen Kabelbinder in geringem Abstand angebracht waren, war das Stofftuch an der Brücke Eckenbergstraße eher laienhaft mit je einem Kabelbinder pro Ecke befestigt. Zudem franste es an den Kanten aus, erinnerte an ein Stück herausgerissenes Bettlaken. Auffällig auch: Die meisten Banner wurden in den Morgenstunden entdeckt. Das lässt vermuten, dass sie nachts aufgehängt wurden.

Polizei: Verstoß gegen das Bundesfernstraßengesetz
Die Polizei geht in allen Fällen gleich vor: Die Banner werden abgenommen, sobald die Beamten sie entdecken. Polizei-Sprecher Lindemann verweist dabei auf die Gefahrenabwehr: „Wenn eine Windböe das Banner erfasst, kann es auf die Autobahn fliegen.“ Nicht auszudenken, was passiert, wenn der Stoff auf die Windschutzscheibe eines Wagens auf der Autobahn fällt.

Die Verbreitung der Botschaft „Merkel muss weg“ indes sei nicht verboten, das sehen auch die Essener Staatsschützer so: Die Forderung sei abgedeckt durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Aber, so Polizeisprecher Lindemann: Das Anbringen von Bannern an Brückengeländern über Autobahnen sei laut Paragraph 9, Absatz 6 des Bundesfernstraßengesetzes verboten. Eine Ausnahme könne nur die zuständige Kommune, hier also: die Stadt Essen mit einer Sondergenehmigung erlauben.

Pirkko Gohlke

Quelle: Der Westen vom 20.01.2016

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S-31012016     Sonntag  31.01.2016  Hamburg      
S-14022016    Sonntag  14.02.2016  Dresden                                                
S-06032016   Sonntag  06.03.2016  Düsseldorf
Seminarzeiten jeweils 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr

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 Sie können sich unter unter folgender e-mail anmelden:

seminare@selbstverwaltung-deutschland.de oder Sie melden sich online an: Online-Anmeldung  Formlose Anmeldung unter: seminare@selbstverwaltung-deutschland.de Bitte Seminarnummer und Adressdaten angeben!

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[…] Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen […]

kurt mai
kurt mai
8 Jahre zuvor

Diese Banner sind ein Ausdruck für Gefahrenabwehr . Ein öffentliches Bekanntgeben ,woher die größte Gefahr kommt. Von wem ! Für Menschen ,Bürger der BRD . Woher die Gefahr ,und von wem ausgeht . Zum anderen eine berechtigte ,unter vielen ,Widerstandsaktionen gegen innerdeutsche Volksfeinde . Hier offen und ehrlich mit Namen benannt.

Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Noch mehr davon bitte.