EU-Kommission plant schweren Schlag gegen alternative Tiermedizin – noch ist Zeit, das zu verhindern

11.02.2016
Angelika Müller und Hans U. P. Tolzin

Im Zuge der zunehmenden Auseinandersetzungen rund um die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA vergisst man allzu leicht, dass die Lobbyisten der Industrie nicht nur bei diesen Themen, sondern in allen Bereichen versuchen, rücksichtslos ihre Interessen durchzusetzen. Neuestes Beispiel: Eine neue EU-Verordnung will die Zulassung und Verordnung von Tierarzneimitteln zentral regulieren. Einige der offiziellen Ziele sind durchaus lobenswert. Doch so ganz »nebenbei« würde die Umsetzung dieses Vorschlags den Beruf des Tierheilpraktikers stark gefährden – und die Verfügbarkeit alternativer Tierarzneien wie Pflanzenmittel und Homöopathie drastisch einschränken.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission trägt den Titel »COM (2014) 558«. Demzufolge will man »die Belastung durch Rechtsvorschriften« und den Einsatz von Antibiotika reduzieren, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln und den Binnenmarkt  verbessern.




Um dies zu erreichen, will die EU u.a. ein zentrales Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel schaffen. Es soll eine Datenbank zur Erfassung von Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz) errichtet werden. Das ist natürlich grundsätzlich sinnvoll.

Zudem sollen Tiere allerdings künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind.

Bisher gibt es jedoch auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel. Insbesondere diese Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate u. a.) faktisch unmöglich machen.



Bisher werden nämlich insbesondere für nicht-lebensmittelliefernde Tiere in der Alternativmedizin überwiegend Humanarzneimittel eingesetzt. Für klassische Tierhomöopathen, die überwiegend mithomöopathischen Einzelmitteln in Hochpotenzen arbeiten, wäre diese Regelung existenzbedrohend: Da es kaum Hochpotenzen gibt, die für Tiere zugelassen sind, wenden klassische Tierhomöopathen und Tierhalter im Wesentlichen Humanarzneimittel an.

Absurd erscheint die Forderung, homöopathische Arzneimittel für Tiere gesondert zuzulassen, also neben einer Registrierung als Humanarzneimittel, auch vor dem Hintergrund, dass gerade diese Arzneimittelgruppe für die Behandlung von Nutztieren besonders gefördert werden soll, da sie anerkanntermaßen keine Rückstände im Tier hinterlässt. Wie will man den  Einsatz z. B. von Antibiotika senken, wenn man den Tierhaltern die nebenwirkungs- und rückstandsfreien Alternativen nimmt?

Einschneidende Änderungen sind bei der Verschreibungspflicht vorgesehen: Nach dem Entwurf kann ein Mitgliedsstaat künftig alle Medikamente, die zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden können, für verschreibungspflichtig erklären.



Dies würde eine Existenzvernichtung für Tierheilpraktiker bedeuten, die überwiegend Nutztiere behandeln. Darüber hinaus wären auch diejenigen Landwirte betroffen, die ihre Tiere vorrangig naturheilkundlich und damit rückstandsfrei behandeln wollen. Da die Verordnung Tierhalter nicht ausnimmt, ist faktisch jeder Tierhalter betroffen.

Problematisch am Entwurf ist auch, dass entgegen den bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz künftig Pflegestoffe und Futterergänzungen als Arzneimittel definiert werden. Sie bedürfen damit einer gesonderten Zulassung als Tierarzneimittel. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten, v. a. pflanzlichen Ursprungs, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden werden. Stattdessen werden diese Produkte einem kostenintensiven und aufwendigen Zulassungsverfahren unterzogen, den sich nur wenige größere Hersteller – und die Pharmaindustrie – leisten können.



Gegen den Vorschlag regt sich Widerstand. Es hat sich u. a. eine Allianz der deutschen Tierheilpraktikerverbände gebildet, die sowohl die Bevölkerung als auch die Parlamentarier über die geplanten Änderungen informiert.

Die Beratung des Entwurfs wird voraussichtlich noch mehrere Monate dauern. Auf deutscher Seite ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft federführend für die Beratungen im Ausschuss.

Daher nutzen die Tierheilpraktikerverbände diese Zeit, um zu informieren, aber auch im Sinne der Tierhalter und Therapeuten und zum Wohle der Tiere nach Kräften aktiv in das Geschehen mit einzugreifen. So wurden bereits viele Gespräche mit Abgeordneten der jeweiligen Ausschüsse geführt, die in den Prozess der Entwicklung der Verordnung involviert sind. Ziel war es, einzelne Abgeordnete oder Fraktionen von unserem Anliegen zu überzeugen, Änderungsvorschläge der Verbände zu unterstützen bzw. Vorschläge der Verbände in Änderungsvorschläge der jeweiligen Abgeordneten im Stellungnahmeverfahren mit einfließen zu lassen, was auch gelungen ist.




Weiterhin wurde von der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und dem Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V. eine Online-Petition auf den Weg gebracht, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Entwurf in der zurzeit vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Diese Petition hat bereits etwa 17 000 Unterstützer.  Bis zum 24.02.2016 ist noch Zeit, das Quorum von 50 000 Online-Unterschriften zu sammeln, damit es vor dem Bundestag zu einer Anhörung kommt.

Es bleibt zu hoffen, dass alle Bemühungen dahin führen, dass die Verordnung überarbeitet wird, dahingehend, dass die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit natürlicher Arzneimittel, Pflegeprodukte und Futterergänzungsmittel erhalten bleibt.

Quelle: Kopp-online vom 11.o2.2016

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