In Frankreich hat der Verfassungsrat das sogenannte „Anti-Randalierer-Gesetz“ in Teilen zurückgewiesen.
Es räume Behörden zu viel Spielraum bei der Begründung eines Demonstrationsverbotes ein, erklärte der Verfassungsrat in Paris. Die Verwaltung könnte ohne richterliche Grundlage Versammlungsverbote gegen Personen aussprechen, die eine besonders schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellten. Angesichts der Gewalt und des Vandalismus bei den „Gelbwesten“-Protesten hatte die Regierung von Präsident Macron das „Anti-Randalierer-Gesetz auf den Weg gebracht.
Quelle: Deutschlandfunk vom 05.04.2019
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