- Das Hausverbot eines Hotels gegen den NPD-Politiker Udo Voigt war rechtens. (picture-alliance / dpa / Uwe Anspach)
Private Hotelbetreiber dürfen Hausverbote aus politischen Gründen erteilen.
Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt und zugleich eine Beschwerde des früheren NPD-Vorsitzenden Voigt nicht zur Entscheidung angenommen.
Voigts Frau hatte 2009 einen viertägigen Aufenthalt in einem Brandenburger Wellness-Hotel gebucht. Das Hotel bestätigte die Buchung zunächst, zog sie dann aber zurück und erteilte Voigt auf Nachfrage schriftlich ein Hausverbot.
Das Verfassungsgericht sieht dadurch das Diskriminierungsverbot nicht verletzt. Vielmehr seien Hotels bei privaten Buchungen nicht zur Gleichbehandlung verpflichtet. Auch gebe es in der Gegend zahlreiche andere Hotels, um die sich Voigt hätte bemühen können.
Quelle: Deutschlandfunk vom 09.10.2019
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So schnell wirft der Deipel seine Großmutter nicht auf das Fegefeuer!
So urteilten die Richter mit Parteiabzeichen (der Bundestag vertretenen Parteien)
Das Verfassungsgericht macht doch auch nur was Murksel vorgibt. Pfui Teufel.