- Die Bundesregierung will die Folgen der Corona-Pandemie will einem umfangreichen Hilfspaket abfedern. (Deutschlandradio / Bildmaterial: CDC)
Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung Nothilfen im Umfang von mehreren hundert Milliarden Euro gebilligt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.
Die Ministerrunde brachte unter anderem einen Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 156 Milliarden Euro auf den Weg. Mit dem umfangreichen Hilfspaket unterstützt der Bund Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise. Damit die Hilfen rasch ankommen, soll im Schnellverfahren bereits am Mittwoch der Bundestag und am Freitag der Bundesrat den Maßnahmen zustimmen.
Profitieren sollen von dem Hilfspaket kleine Firmen und Solo-Selbstständige sowie Künstler und Pfleger. Sie sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Über einen Stabilisierungsfonds können Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden, der Staat kann sich notfalls auch an den Firmen beteiligen. Zudem startete ein unbegrenztes Sonder-Kreditprogramm der Förderbank KfW.
Außerdem sollen Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können. Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 23.03.2020
Blendgranate !
Laschet: „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“
Die Bundeskanzlerin betonte, die neuen Vorschriften seien keine Empfehlungen des Staates, sondern Regeln.
2006, 2007, 2010, 25. 07 2012 wurden mit den Bundesrechtsbereinigungsgesetzen sämtliche Gesetze von DENEN rückwirkend ungültig. Urteil des EuGHfMR 08. 06. 2006.
Deshalb hat die Firma BRiD GmbH Regeln erlassen! Die tricksen rum!
VERARSCHUNG wie immer!
Veröffentlicht am 13. April 2016 von institutfuerrechtsicherheit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR Urteil 75529/01 vom 08.06.2006 – Menschenrechtsverletzungen in der BRD
Zum Verfahren EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY: hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verletzung des Art. 6 und 13 MRK festgestellt.
Das Urteil des EGMR 75529/01 zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet dies, daß die BRD kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.
Da im laufenden Verfahren die Beschwerde vor dem EGMR eingereicht wurde, weil Menschenrechtsverletzungen wegen der Verfahrensdauer vorlagen, konnten die anderen Verstöße gegen die Menschenrechtsverletzungen nicht erhoben werden, weil sie nicht innerstaatlich abgeschlossen waren. Denn die überlange Verfahrensdauer ist nur die Spitze des Eisberges von Menschenrechtsverletzungen. Das Verfahren befand sich damals im 1. Rechtszug bis zum 31.10.2005. Nun ist das OLG-Celle als 2. Instanz zuständig.
Nach Art. 25 GG iVm. Art 41 MRK gilt Völkerrecht vor Bundesrecht. Die Entscheidungen des EGMR müssen umgesetzt werden. Die Richter des OLG-Celle haben daher kein Wahl- oder Umdeutungsrecht das Urteil umzusetzen. Dennoch wird dagegen verstoßen.
Die Verstöße werden aber nicht mehr geduldet !!!
SIE haben nur Regeln, keine Gesetze ! Das ist in Firmen so !
Einige Handwerker haben heute nur noch geringe Bargeldbeträge auf der Bank erhalten. Sie konnten auch das Tageslimit bei Überweisungen nicht ausschöpfen !
Gehört das zum Hilfspaket ?
Verarschung wie immer!
Wenn ich schon lese Künstler – da wird mir schlecht.
Die Schauspielkünstler im BT müssen auch gefüttert werden !