
Brüssel. Auf die Europäer kommt möglicherweise schon bald noch mehr Überwachung bei der Nutzung digitaler Medien zu. In Brüssel werden derzeit neue Maßnahmen diskutiert, die eine anlaßlose Durchleuchtung der privaten Kommunikation von EU-Bürgern ermöglichen sollen. Diese Bestrebungen stehen in auffälliger zeitlicher Nähe zur jüngsten Entscheidung der österreichischen Regierung, den sogenannten „Bundestrojaner“ wieder einzuführen – ein umstrittenes Instrument, das bereits vor Jahren vom Wiener Verfassungsgerichtshof gekippt worden war. Die aktuelle dänische EU-Ratspräsidentschaft legt nun einen noch radikaleren Entwurf vor.
Die geplante Verordnung zur elektronischen Kommunikationsdurchleuchtung soll offiziell wie üblich der Bekämpfung von Kindesmißbrauch dienen, sieht jedoch eine flächendeckende Überwachung aller Bürger vor. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) warnte in einer Pressemitteilung eindringlich vor den Konsequenzen: „Immer wieder werden im Ministerrat neue Textvorschläge zur Chatkontrolle eingebracht – einem Instrument, mit dem Online-Kommunikation auf der Suche nach strafbaren Inhalten pauschal durchleuchtet werden soll.“
Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV, übt scharfe Kritik: „Auch berechtigte strafrechtliche Anliegen können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats verstoßen.“ Der aktuelle dänische Entwurf sei besonders bedenklich, da er die systematische und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation vorsehe. Dieses Vorgehen verglich Raumer mit einem Postamt, das jeden Brief öffne – ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte auf Privatsphäre und Vertraulichkeit.
Besonders problematisch ist die geplante Einbeziehung Ende-zu-Ende-verschlüsselter Messenger, was faktisch das Ende sicherer Verschlüsselung bedeuten würde. „Statt für mehr Sicherheit zu sorgen, würden neue Gefahren geschaffen“, so von Raumer. Die Pläne der EU gefährdeten nicht nur die IT-Sicherheit, sondern untergrüben auch das Berufsgeheimnis von Anwälten.
Zwar sollen zunächst nur Bilder und Links gescannt werden, doch eine Klausel zur Erweiterung auf Text- und Sprachnachrichten („Grooming“) ließe den Überwachungsrahmen künftig beliebig ausdehnen. Der DAV fordert die österreichische Bundesregierung daher auf, den Vorschlag im EU-Rat abzulehnen. (mü)
Pixabay/gemeinfrei
Quelle: zuerst.de vom 22.07.2025
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Das wird Selbstschutz sein! DIE wollen wissen wie nahe ist der Fahnder an Sie ran?
Einen Marc Dutroux wird es geben. Aber der darf nicht auffliegen.
Was hätte denn die Masse kriminelles vor, was so eine Überwachung verlangt?
Elende Verbrecher wollen das. Die totale Überwachung. Wann wehren wir uns gegen solche Volkszertreter ?
Vielleicht hätten die seit 45 voll umfänglich kontrollierten dummDEUTSCH mal die weiterhin geltenden Shaefgesetze lesen sollen.