
Madrid. Die Nachricht hat das Zeug zum politischen Erdbeben – und taucht deshalb in bundesdeutschen Medien nur ganz versteckt auf: fünf Jahre nach Beginn der Corona-“Pandemie“ hat das Madrider Verfassungsgericht zentrale Bestimmungen der Ausgangsbeschränkungen aus dem Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt. Infolgedessen wurden inzwischen fast 100.000 Bußgeldbescheide wegen damaliger Zuwiderhandlungen aufgehoben. Aktuellen Medienberichten zufolge wurden bis zum 3. September 2025 insgesamt 92.278 Strafen annulliert.
Während der ersten „Pandemie“welle im März 2020 hatte die Regierung mittels des königlichen Dekrets 463/2020 den Alarmzustand verhängt und die Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Artikel 7 der Verordnung erlaubte ausschließlich notwendige Wege wie Einkäufe, Arbeitswege oder Arztbesuche. Insgesamt verhängten die Behörden damals über eine Million Geldstrafen.
Der Verfassungsgerichtshof urteilte nun, daß diese Bestimmungen das Grundrecht auf Freizügigkeit in unzulässiger Weise beschränkt hätten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß eine derartige Suspendierung „nur unter einem Ausnahmezustand verhängt werden dürfen“ – ein Status, der während der ersten Infektionswelle nicht vorgelegen habe.
Da das Urteil rückwirkende Gültigkeit besitzt, werden auch alle auf den beanstandeten Regelungen basierenden Verwaltungsakte „von ihrem Ursprung an als ungültig“ eingestuft. Dies betrifft insbesondere noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren.
Die praktische Umsetzung dieser Anordnung stellt die Behörden vor erhebliche Herausforderungen. Neben der formellen Aufhebung der Strafen muß auch die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen organisiert werden. Viele Bürger haben entsprechende Anträge gestellt, doch die Abwicklung verläuft schleppend. Komplikationen ergeben sich bei Fällen, in denen Bußgelder inzwischen bezahlt oder gar gerichtlich vollstreckt wurden.
Spanien folgt mit seiner Aufarbeitung des Corona-Unrechts dem Beispiel anderer Länder. Erstattungen zu Unrecht eingetriebener Corona-Bußgelder gab es in den letzten Jahren auch in Niederösterreich, wo sich die FPÖ-/ÖVP-Landesregierung im Mai 2023 darauf einigte. Die Moskauer Stadtverwaltung beschloß eine Rückerstattung von Corona-Bußgeldern bereits im Frühjahr 2022. (mü)
Quelle: MMNews vom 16.10.2025
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Soweit kommt es in Ländern mit „Marktforschern, das Gericht“
womöglich werden Entschädigungen gezahlt?
Derartige Zeilen steckt sich der Spiegel nicht hinter den selbigen!
Auch nicht aufgerollt, zum abrollen!
in deine Mitte musst du kommen ,dir bewusst werden ,das du du 24/7 hirngefickt wirst ,lass den ganzen Dreck aus und weg und du merkst sehr schnell wie gut es dir geht !!!
eine innere Ruhe stellt sich ein ,du zentrierst dich !!!
fang an ,heute noch !!!
PUNKT
Und was machen die dummen Deutschen ?