Bundeswehr-Amtshilfe bei Drohnenabwehr


Drohne (Archiv), über dts NachrichtenagenturEin aktuelles Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden der Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Innern.

Die wissenschaftliche Ausarbeitung, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagausgaben) berichten, verweist dabei auch auf Einschränkungen bei dem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) avisierten Einsatz der Bundeswehr in Amtshilfe für die Polizei.

Auch nach der geplanten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sei etwa der Abschuss von Drohnen durch die Armee im Inland nur im Fall eines Katastrophennotstands möglich.

„Dabei handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Inlandseinsatz der Streitkräfte, welche durch ein einfaches Gesetz (LuftSiG) nicht ausgehebelt werden kann“, heißt es im Gutachten.

Außerhalb des Katastrophennotstands könne die Bundeswehr der Polizei zwar Amtshilfe leisten, dann seien aber nur „logistische Unterstützung (der Polizei) bzw. Hilfeleistungen ohne hoheitlichen Charakter“ erlaubt.

„Abschuss oder Zerstörung einer Drohne unter Anwendung von Waffengewalt – insbesondere mit militärischem Gerät, das nur der Bundeswehr, nicht aber der Polizei zur Verfügung steht – geht jedoch über Amtshilfe deutlich hinaus“, heißt es in dem Gutachten weiter.

Um einen Katastrophennotstand anzunehmen, in dem solche militärischen Mittel zum Einsatz kommen dürften, bedürfe es eines „besonders schweren Unglückfalles“. Ein Drohnenüberflug zu Aufklärungs- oder Spionagezwecken über eine Industrieanlage erfülle diese Voraussetzung nicht, „wohl aber die Kamikaze- oder Sabotagedrohne, die zur `fliegenden Bombe` umfunktioniert und mutmaßlich gegen bestimmte Ziele eingesetzt wird, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod von Menschen oder die Zerstörung kritischer Infrastruktur zur Folge haben würde“.

Foto: Drohne (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Quelle: MMNews vom 18.10.2025

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
7 Stunden zuvor

Bei der NVA gab es einen Fers: Über uns Tellerminen unter uns Flugmaschinen… Weiter kenne ich den Tagesbefehl nicht mehr…
DIE Wissenschaftler sollen sich bei Wilhelm Busch Rat holen. Da gab es einen Schneider, der hat mit seinem Gürtel sieben Fliegen mit einem Streich erschlagen! Wenn kein Grüner Fliegenfänger dabei ist, um die Geschichte zu erforschen, kommt es zu Resultaten!
 ###geht jedoch über Amtshilfe deutlich hinaus“, heißt es in dem Gutachten weiter.###
Meine Bedenken gliedern sich da mit ein! Fliegen müssen geschont werden, Krähen sind doch auch von der EU zu Singvögel erklärt worden!

Karl aus Oberschlesien
6 Stunden zuvor

Wer in einem fremden Land (BRD/VSA) für Geld ‚kämpft‘, ist ein Söldner!
Die Buntenwehr ist den Besatzern unterstellt. Im Überleitungvertrag/-anordnung von 1954 steht, das die BRD, Verwaltung der Wirtschaftsgebiete (GG), aussenpolitisch UND militärisch die Genehmigung der Besatzer (GG, Besatzungskosten) einholen MUß- M U ß!
Jetzt, wie schon des öfteren, wollen die Kollaborateure, die Politiker/ Parteien der BRD, unbedingt dem Michel verklickern, das die Buntenwehr in den Wirtschaftsgebieten ‚verteidigen‘ soll/ muß.
Das System dahinter ist, den Michel hinter der Fichte zu halten. Der Dummichel darf nicht wissen- der muß GLAUBEN. SO vermeidet ‚man‘ einen Aufstand. Wenn Buntenwehr Söldner in den Strassen patrollieren soll DAS ein ganz ’normales‘ Bild ergeben. Das ist das Ziel.
Mit den Drohnen hat ‚man‘ ganz gefährliche Geschöpfe gefunden, die unbedingt bekämpft werden müssen. Hier versucht ‚man‘ den/ diesen Weg weiter zu verfolgen.
Das der Dumme Michel, immerhin ca. 60% die ‚wählen‘ gehen, das mitbekommt ist fraglich, denn der ‚wählt‘ schliesslich die Regierung seines Staates – der keiner ist.
Apropos ‚Amtshilfe‘. Wo kein Staat – da keine Amtshilfe. Gruß Karl