Verfassungsgerichtshof: Mündliche Verhandlung in Leipzig zur Kürzung der sächsischen AfD-Landesliste

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig entscheidet kommende Woche über die Beschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste.
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig entscheidet kommende Woche über die Beschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste. Quelle: Hendrik Schmidt/dpa
 

Leipzig – Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat für nächsten Donnerstag (25. Juli) eine mündliche Verhandlung zur Beschwerde der AfD über die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl im Herbst angesetzt. Der Gerichtshof beabsichtige, noch am selben Tag eine Entscheidung zu treffen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Leipzig. Zumindest über zwei Anträge, die 43 von der Liste gestrichenen Kandidaten per einstweiliger Anordnung zur Wahl zuzulassen, solle zügig entschieden werden.

AfD-Vertreter hatten vor einer Woche Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses eingelegt, die Kandidatenliste wegen Formfehlern von 61 auf 18 Kandidaten zu kürzen. Der Landesverband war in dieser Woche nachgezogen. Insgesamt wurden nach Angaben der Sprecherin vier Beschwerden eingelegt, über die nun gemeinsam verhandelt wird.

Wahlausschuss sieht Verfahrensfehler

Der Landeswahlausschuss hatte seine bei einer Gegenstimme getroffene Entscheidung am 5. Juli verkündet. Zur Begründung hieß es unter anderem, die AfD habe entgegen der Bestimmungen des Wahlgesetzes die Listenkandidaten auf zwei verschiedenen Veranstaltungen festgelegt und in der Folge zwei Landeslisten eingereicht. Die AfD sei auf die Mängel hingewiesen worden und habe mehrfach ergänzende Unterlagen eingereicht, erklärte das Gremium. Trotzdem habe bis zum Stichtag am 27. Juni kein gültiger Wahlvorschlag im Sinne des Wahlgesetzes vorgelegen.

Dem Landeswahlausschuss gehören neben Landeswahlleiterin Carolin Schreck sechs weitere Mitglieder an, deren Parteizugehörigkeit sich nach dem Abschneiden bei der letzten Landtagswahl 2014 richtet. Demnach setzt sich das Gremium aktuell aus drei Mitgliedern der CDU sowie jeweils einem Vertreter von Linken, SPD und AfD zusammen.

 

Verhandlung mit Vertretern aus zwei Ministerien

Zu der Verhandlung am Verfassungsgerichtshof wurden nach Angaben der Sprecherin neben Schreck auch Vertreter des sächsischen Innen- und Justizministeriums sowie des Landtags eingeladen. Wer von der AfD teilnehmen werde, könne sie nicht sagen, erklärte die Sprecherin.

Von LVZ

Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.07.2019 


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gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Sind die Richter auch aus Sachsen …ohne Parteinadel am Gewand ???…oder alle Merkel-Hörige Vasallen ?