Verfassungsschutz läßt Hausdurchsuchungen nach Denunziation durchführen

 

19. November 2019

Verfassungsschutz läßt Hausdurchsuchungen nach Denunziation durchführen

NATIONAL

Berlin. In einem aktuellen „Newsletter“ räumt das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt unverhohlen ein, daß die anonyme Denunzierung von Mitbürgern gravierende Folgen haben kann und für die Betroffenen auch zu Hausdurchsuchungen führt.

In der aktuell versandten Ausgabe 3/2019 des VS-„Newsletters“ ist unter der Kapitelüberschrift „Waffenbesitz bei Rechtsextremisten, ‚Reichsbürgern‘ und ‚Selbstverwaltern‘“ wörtlich zu lesen:

„Regelmäßig fallen auch Hinweise bei den Verfassungsschutzbehörden auf illegalen Waffenbesitz von verfassungsschutzbekannten Rechtsextremisten an. Bei einem erheblichen Teil der polizeilichen Durchsuchungen, die in solchen Fällen auf Basis von Verfassungsschutzerkenntnissen durchgeführt werden, werden dann allerdings nur Anscheinswaffen wie etwa Softairwaffen gefunden. Zudem führt die Polizei immer wieder aufgrund von Bürgerhinweisen [!] bei Personen Durchsuchungen durch, die den Verfassungsschutzbehörden bis dahin nicht bekannt waren.“

Heißt im Klartext: Denunzieren lohnt sich – auch wenn der Denunzierte keinen Dreck am Stecken hat, kann man ihm zumindest mit einer Verleumdung ein SEK-Kommando auf den Hals hetzen.

Quelle: zuerst.de vom 19.11.2019 


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birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Das kennen wir nur zu gut.

Wir hatten so einen Überfall vor 2 Jahren. Die gefundene Schreckschußpistole wurde über 20 Jahre nicht abgefeuert und vom Staatsschutz zurück gegeben. Dorf umstellt, ca. 15 Fahrzeuge, ca. 30 Ermittler, 1 Hund ,über 3 Stunden Hausdurchsuchung.

Frau Sandy Weiß hat da ganze Arbeit geleistet !!! Alles wegen einem Sorgerechtstreit und Erpressung um Kapital aus dem Vater zu ziehen.

Der behauptete Staatsanwalt, eheml. Offizier der NVA-Truppen in Tätergemeinschaft mit der lieben Sybille haben sich vermutlich daran ergötzt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Ich habe schon vor Jahren die verdachtsunabhängige Hausdurchsuchung angekündigt.

http://bundesrecht.juris.de/bbg/index.html Geändert!!! Neues BBG
§ 56
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) 1Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. 2Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. 3Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. 4Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

http://www.gesetze-im-internet.de/brrg/

Napoleon

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten, ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: Die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wahren Feinde.“

Zeman
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Das Denunziantentum wird wieder eingeführt. Hatten wir doch schon mal……

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ja, hatten wir beim Hitler und der STASI, IM Erika läßt grüßen !

Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Willst Du deinen Nachbarn als Rache Schwierikeiten was „Bleibendes“ vermitteln?

Scheiß ihn an (kernige Wortwahl, ich weiß…)

„RechtsEX“, paßt immer und kostet nichts!

Wer aberr Herrn T. Haldenwang diskret anzeigen sollte, kriegt ÄRGER !