Partnerschaftsform: FDP will „Verantwortungsgemeinschaft“ ins BGB aufnehmen

An der Richterbank eines Sitzungssaals sitzt ein Richter mit Richterrobe, davor stehen Gesetzesbücher. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
Die FDP will das BGB ergänzen (picture alliance / dpa / Uli Deck)

Die FDP will neben der Ehe mit einer sogenannten „Verantwortungsgemeinschaft“ eine neue Partnerschaftsform ins Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen.

Einen entsprechenden Antrag wolle die Fraktion kommende Woche im Bundestag stellen, kündigte der Bundestagsabgeordnete Föst in der „Augsburger Allgemeinen“ an. Die Verantwortungsgemeinschaft solle rechtlich einfach zu schließen sein. Unter anderem habe man dabei auch Mitglieder von Senioren-Wohngemeinschaften, enge Freunde oder hilfsbereite Nachbarn im Blick. Sie sollten etwa Auskunftsrechte gegenüber Ärzten und Behörden erhalten, aber auch Fürsorgepflichten übernehmen. Vorgesehen seien auch Vorteile im Steuer- oder Erbschaftsrecht. Man wolle aber kein Konkurrenzprojekt zur Ehe schaffen, betonte Föst.

Quelle: Deutschlandfunk vom 11.01.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

DIE können im BGB vom 18. 08. 1896 nichts ändern! DIE geben Richtlinien vor. Erst mit der #Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976# und jetzt mit der EG. #Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000#
Es sind Fälscher am Werk.