Hartz IV – Kein Geld vom Jobcenter: Wie geht es weiter?

Artikel veröffentlicht: Donnerstag, 05.05.2016 08:16 Uhr

Carola und Frank Müncho aus Bahnitz beklagen sich über die Arbeit des Jobcenters Havelland. Sie hätten dort im Januar bzw. Februar dieses Jahres Hartz-IV-Leistungen beantragt. Beide seien sie gleich nach ihren Anträgen in ein achtwöchiges Bewerbungstraining eingewiesen worden, doch bis zum heutigen Tag hätten sie keinen Bescheid und kein Geld.

Seit Monaten kein Bescheid und kein Geld vom Jobcenter. Carola und Frank Müncho sind ratlos.

Quelle: Bernd Geske
 

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Rathenow. Das Osterfest haben sie ohne Geld „gefeiert“, das Pfingstfest wollen sie nicht auch noch so verbringen müssen. Schließlich haben Frank (50 Jahre) und Carola Müncho (45) aus Bahnitz für zwei schulpflichtige Kinder zu sorgen. Am 7. Januar, berichtet Carola Müncho, habe sie beim Jobcenter Havelland einen Antrag auf Hartz IV gestellt. „Ich war mittellos“, sagt sie, „seit Juni 2015 arbeitslos, es ging nicht mehr.“ Vom Jobcenter sei sie sofort in ein Bewerbungstraining eingewiesen worden. Das sei nach acht Wochen nun schon beendet, aber noch immer habe sie keinen Bescheid und kein Geld vom Jobcenter.

Kiosk für Waren des täglichen Bedarfs

Ihr Ehemann Frank Müncho hatte rund drei Jahre lang einen Kiosk für Waren des täglichen Bedarfs in Bahnitz. Weil durch das Geschäft schließlich nichts mehr für den Lebensunterhalt hereinkam, hat er zum 13. Februar den Betrieb eingestellt. Er hat sich beim Jobcenter gemeldet, ist sofort in ein Bewerbungstraining eingewiesen worden, hat aber so wie seine Frau bis heute keinen Bescheid und kein Geld. „Wir haben schon lange alle Unterlagen eingereicht, die das Jobcenter fordert“, sagt Frank Müncho, „aber dort heißt es immer, es würden noch Unterlagen fehlen.“ So lange diese nicht beigebracht würden, werde das Jobcenter für sie keinen Bescheid erstellen.

Ohne Einwilligung der Leistungsberechtigten könne sie aus Gründen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten keine Auskunft geben, teilt Caterina Rönnert, Pressereferentin des Landkreises, mit. Sie verweist auf die Mitwirkungspflicht der Personen, die einen Leistungsantrag nach SGB II stellen. Die Bearbeitungszeit hänge von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch den Leistungsempfänger ab. Lägen diese nicht vor, könne ein Bescheid nicht ergehen und keine Zahlung erfolgen.

Weil Frank Müncho bis vor kurzem selbstständig tätig war, ist seine Bedarfsgemeinschaft (so der Fachbegriff) einem neu gebildeten Sachgebiet des Jobcenters zugeordnet worden, das sich in Falkensee befindet. Erst Anfang April hatte ein in geringem Umfang selbstständig tätiger Mann aus Rathenow über ähnliche Vorkommnisse berichtet.

„Wir haben bis heute beim Jobcenter keinen richtigen Ansprechpartner“, sagt Frank Müncho. „Wenn wir die uns benannte Telefonnummer in Falkensee anrufen, kriegen wir dort keinen Kontakt.“ Selbst zu den benannten Sprechzeiten gehe niemand ans Telefon. Die geforderten Unterlagen hätten sie in der Rathenower Dienststelle des Jobcenters abgegeben und diese seien von dort sofort nach Falkensee weitergeleitet worden. Carola Müncho hat schon mehrfach verzweifelte Briefe ans Jobcenter geschrieben, so etwa am 31. März: „Wir hungern, frieren, ab heute ohne Strom. Wir haben Kinder, für die wir aufkommen müssen.“ Ihr Ehemann Frank Müncho ist ebenfalls der Verzweiflung nahe und sagt: „Kein Bescheid, kein Geld, nichts. Ich weiß nicht, wie man das überleben soll.“

Quelle: Märkische Allgemeine vom 05.05.2016

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Uli Hübner
Uli Hübner
7 Jahre zuvor

Zu dem ähnlichen Fall, der im Jobcenter Havelland im April passiert sein sollte?
Liegen dazu Informationen vor?

thomas gerhard Krumm
thomas gerhard Krumm
7 Jahre zuvor

Hallo,
ich kenne einen weiteren Fall bei Schw. Gmünd, der im Bezug zu dem Urteil in Gmünd steht?
Hierzu kann ich jedem Helfer der Familie sagen: §25 SGB XII. Dies ist ein Notfall?
Überschwemmt das Amt einmal mit Anträgen zu §25 SGB XII.
Jeder Sozialhilfe Empfänger hat jeglichen Anspruch gegenüber dem “ Amt“ nach 21 Tagen auf Antrag zu einem Bescheid. Das Sozialgericht geht nach 21 Tagen Frist davon aus, das der Bescheid possitiv erfolgt ist. Die Klage ist kostenfrei und Anwalt auch. Jeder sollte das von Euch tun.
in Güte, Liebe und Sittlichkeit
aus dem Raum und der Zeit
der Mensch
thomas gerhard Krumm