Bürgermeisterkandidat willkürlich „ausgebürgert“

Wasungen (ADN). Ein parteiloser Einzelbewerber bei den Thüringer Kommunalwahlen um die Bürgermeisterämter erlebte am Donnerstag eine herbe Überraschung. Als er im Rathaus der südthüringischen Stadt Wasungen Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen wollte, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, wurde im dies verwehrt. Als Begründung wurde mitgeteilt, er sei in der Stadt gar nicht im Einwohnermeldeamt registriert, deshalb nicht wahlberechtigt und daraus ergebe sich das Verbot, in das Wahlverzeichnis Einblick zu nehmen. Obwohl die Familie des Betroffenen seit Jahrhunderten alteingesessen ist und er selbst dort vor mehr als 20 Jahren seinen Wohnsitz genommen hat, sieht sich der Bürgermeisterkandidat plötzlich „ausgebürgert“. Die offizielle Version der für die Wahl Verantwortlichen lautet, er sei von Amts wegen abgemeldet worden. Auf Nachfrage, welcher „Amtsträger“ die illegitime Abmeldung veranlasst habe, zucken die zuständigen Verwaltungsmitarbeitern mit den Schultern. Man einigt sich als Verursacher auf den gegenwärtigen Bürgermeister, der in Kürze in den Ruhestand geht. Flugs wird auch der befragt und antwortet ausweichend. Er wisse von dem Vorgang nichts, werde sich aber um Aufklärung bemühen. 

Obwohl der Bewerber die äußerst ernste Angelegenheit noch für einen Scherz hält – Wasungen ist nämlich die älteste und berühmteste Karnevalshochburg in Mitteldeutschland – wird er die nötigen Sofortmaßnahmen und Beschwerden gegen die ungeheure Behördenwillkür einleiten. ++ (wa/mgn/19.05.16 – 133)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 19.05.2016

 

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