Koalitionsausschuss: Beschlüsse zu Kurzarbeitergeld, Überbrückungsgeld und Krankentagen für Eltern

Mit der Mund- und Nasen-Bedeckung als ständigem Begleiter geht eine junge Frau an aufgestapelten Papierrollen entlang. Der Hintergrund ist unscharf.  (Picture Alliance / dpa / Wolfgang Kumm)
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2021 verlängert werden. (Picture Alliance / dpa / Wolfgang Kumm)

Mit Blick auf die Coronakrise verständigten sich Union und SPD bei ihren Beratungen im Koalitionsausschuss auf die Verlängerung des Kurzarbeitergelds.

Betroffene sollen die Leistung künftig bis Ende nächsten Jahres für maximal 24 Monate beziehen können. Die Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen werden bis Ende dieses Jahres fortgeführt, die Insolvenzantragspflicht bleibt ausgesetzt – ebenfalls bis zum 31. Dezember.

Krankentage zur Betreuung von Kindern

Gesetzlich Versicherte sollen sich mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder nehmen können. Das beschlossen die Spitzen der Koalition in der Nacht in Berlin. Sie wollen Elternpaaren wegen der Corona-Krise das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und Alleinerziehenden für zusätzliche zehn Tage gewähren. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen ihnen in der Regel zehn beziehungsweise bis zu 20 freie Arbeitstage pro Jahr zu. Das gilt, wenn die Kinder unter zwölf Jahre sind.

Wer Angehörige pflegen muss, darf nach einer weiteren corona-bedingten Entscheidung der Koalitionäre künftig bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben. Die Möglichkeit soll bis 31. Dezember verlängert werden. Ferner soll man das Pflegeunterstützungsgeld bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen können, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.

Schutz für soziale Dienstleister

Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen weiter vor existenzbedrohenden Problemen wegen Einschränkungen in der Corona-Krise geschützt werden. Union und SPD beschlossen dazu im Koalitionsausschuss eine Verlängerung von Regeln zum Erhalt der Einrichtungen. Diese gelten auch für Anbieter von Versorgungs- und Rehabilitationsleistungen, von Arbeitsförderung oder von Sprachkursen. Die Träger müssen demnach Zahlungen an die Einrichtungen unabhängig davon entrichten, ob diese ihre ursprünglich vereinbarten Leistungen tatsächlich erbringen. Die gesetzlichen Bestimmungen dafür sollen bis Ende 2020 verlängert werden.

Hilfe für Künstler und Selbständige

Von der Corona-Krise besonders betroffene Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Beim Schonvermögen sollen dafür großzügigere Regelungen getroffen werden, teilten Union und SPD nach der Sitzung ihres Koalitionsausschusses am Abend mit. Zudem soll der erleichterte Zugang zu Hartz-IV-Zahlungen insgesamt bis Ende 2021 verlängert werden.

Viele Betroffene sehen die Grundsicherung skeptisch. Zuletzt war die Forderung nach einer Existenzsicherung von Künstlern in Form von Betriebszuschüssen erhoben worden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 26.08.2020 


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gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Berlin verbietet Groß_Demo am 29.08…. wo vor hat man Angst ?
Ich wünsche Berlin ein zweites 89 !!!

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Verteilt man jetzt ein paar Beruhigungspillen für das dumme Wahlvolk ?