Gutachten: Nord-Stream-Sanktionen nicht klar rechtswidrig

Das Verlegeschiff "Audacia" des Offshore-Dienstleisters Allseas verlegt in der Ostsee vor der Insel Rügen Rohre für die Gaspipeline Nord Stream 2. (dpa-Bildfunk / Bernd Wüstneck)
Der Konflikt um die Gas-Pipeline Nord Stream 2 geht weiter. (dpa-Bildfunk / Bernd Wüstneck)

Die US-Sanktionen gegen Unternehmen im Zusammenhang mit der Ostseepipeline Nord Stream 2 verstoßen nicht eindeutig gegen das Völkerrecht.

Das meldet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Darin heiße es, solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler Sicherheitsinteressen beriefen, könne das Völkerrecht nur wenig entgegensetzen.

US-Präsident Trump kritisiert die fast fertig gebaute Gasleitung zwischen Russland und Deutschland und bekämpft sie mit Sanktionen gegen beteiligte Unternehmen. Er wirft Deutschland vor, sich militärisch von den USA vor Russland schützen zu lassen, Moskau aber gleichzeitig hohe Einnahmen aus Gasexporten zu verschaffen. Kritiker Trumps meinen dagegen, dem US-Präsidenten gehe es nur um den Verkauf von amerikanischem Flüssiggas in Europa.

Quelle: Deutschlandfunk vom 28.09.2020 


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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Klar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das festgestellt. Noch Fragen ?