Lockdown-Lady Angela mit sensationeller Erkenntnis: Virus ist für Verwandte nicht so gefährlich

Symbolfoto: Von Jazzmany/Shutterstock
 

Man darf gespannt sein, ob die Landesfürsten – vor allen Dingen in den ostdeutschen Ländern – den Wellenbrecher-Lockdown der Kanzlerin, der wohl noch fatalere Folgen haben wird, als der erste, absegnen werden.

Erste kritische Stimmen gibt es ja bereits. Der Thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow zum Beispiel ist nicht begeistert darüber, wo und wie hier entschieden wird und behält sich die regionale Entscheidungsrechte vor.

Was Angela Merkel da wieder aus dem Pandemie-Hut zaubert ist auch wieder typisch sozialistisch: Die anderen werden dafür bestraft, dass einige wenige sich nicht an die Regeln halten. Leichteste Opfer: Die Gastwirte und Veranstalter, weil angeblich nicht systemrelevant (wer hat auch schon das Recht, sich nach der Arbeit zu vergnügen).

Neben vielen bereits erfolglosen Maßnahmen (geschlossene Kosmetikstudios, geschlossene Theater und Restaurants) stößt eine Maßnahme ziemlich sauer auf. Die „Welt“ schreibt:

„Auch soll der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.“

Das richtet sich eindeutig gegen die deutschen Kleinfamilien. In den islamischen Parallelgesellschaften gibt es viele Großfamilien, die unter einem Dach leben, dort können sich dann locker mal 50 Leute treffen.

Und außerdem: Wer soll das wie kontrollieren. Stürmt die Bundeswehr jetzt die Wohnungen und lässt sich Stammbäume und Anmeldungen vorlegen?

Vielleicht aber hat Angela Merkel auch neue Erkenntnisse, von denen wir nichts wissen. Vielleicht stecken sich Verwandte und Mitglieder eines Hausstandes nicht so leicht an, wie die anderen.

Das würde auch erklären, warum wir in der Öffentlichkeit eine Maske tragen müssen, zu Hause aber nicht.

Und das hier ist der komplette Plan vom kalten Herz:

Die Bundesregierung dringt auf drastische Einschränkungen in Deutschland für fast den gesamten November, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen Entwurf für die Beschlussvorlage der Telefonkonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch. Demnach sollen vom 4. November an befristet bis Ende November die Bürger angehalten werden, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes „auf ein absolutes Minimum zu beschränken“.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit sei daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden entsprechend sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“.

Alle Bürger sollen aufgefordert werden, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Dies soll im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge gelten. „Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“, planen Bund und Länder.

Alle Institutionen und Einrichtungen für die Freizeitgestaltung sollen geschlossen werden. Dazu werden in dem Entwurf mit Stand später Dienstagabend Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios aufgezählt. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen würden geschlossen.

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Davon ausgenommen sei – wie im Frühjahr in der ersten Corona-Welle – die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Dienstleistungsbetriebe für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen nach den Vorarbeiten von Kanzleramt und Staatskanzleien der Länder bis Ende November geschlossen werden, um den dramatischen Anstieg der Neuinfektionen zu stoppen. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa für Physiotherapien sollen möglich bleiben. Friseursalons sollen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben. Ebenso sollen Supermärkte unter Auflagen zur Versorgung der Bürger offen bleiben. „Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält“, heißt es nach Informationen der Funke-Zeitungen in der Beschlussvorlage. (Mit Material von dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 28.10.2020

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shirin sahin
shirin sahin
3 Jahre zuvor

Ja ja und das Coronastadl brauch soviel Geld, irgendwie muss das ja aus dem Deutschen rausgequetscht werden, gell?