Feuerwerk ist 2021 nicht überall erlaubt
Augsburg – Silvester-Knaller am Augsburger Verwaltungsgericht!
In einer Eilentscheidung hat das Gericht das komplette Feuerwerksverbot für Silvester in Augsburg gekippt.
Das Böllerverbot könne nicht auf das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise die bayerische Corona-Schutzverordnung gestützt werden, teilte das Gericht mit.
Heißt: Auf Privatgrundstücken dürfen die Menschen in Augsburg wieder böllern. Die Stadt hatte das verboten. Genau wie die Stadt Nürnberg. Augsburg kann aber noch vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.
Quelle: Bild-online vom 22.12.2020
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Firma Stadtverwaltung, wie die Adligen und anderen Könige wird über das Volk bestimmt, WIR SIND DIE HERREN ! Befolge unsere Ergüsse auf Papier und Leinen…
Wozu haben FIRMEN eine Rechtsabteilung?
Passt nicht ganz zu o.g. Überschrift
Mit Blick auf einen verfügbaren Corona-Impfstoff bekräftigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben“. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, es werde keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus in Deutschland geben. Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, bleibe freiwillig.
Auch der Deutsche Ethikrat, die Ständige Impfkommission und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sind gegen eine Impfpflicht.
Das hörte sich an den vergangenen Tagen noch anders an … sogar vom Ethikrat.
Wer sich nicht impfen lässt sollte doch den versicherungsschutz verlieren etc.
Die Regierenden sollten bedenken …das Netz vergisst NICHTS !!!
Dann lasst halt die paar Deppen böllern wenn sie meinen nicht ohne sein zu können.
Ich bin dagegen ! Mir tun die Tiere leid !
Auf NTV soeben Böllerverkauf verboten. Und hier bieten sämtliche Lebensmittelläden Böller an im Wochenprospekt. Ich lach mich weg.
Die ganz verrückten sind nach Polen gefahren und haben dort gekauft. Blöder gehts nimmer.
Auszug aus der Corona-Schutzverordnung für Sachsen !
Sie dürfen in Ihren Klein-Garten gehen.19. Sie dürfen an Demonstrationenteilnehmen.20. Sie dürfen Ihre Tiere versorgen.Zum Beispiel mit Ihrem Hund Gassi gehen.2c Ausgangs-Sperre nachtsZwischen 22 Uhr und 6 Uhr dürfen Sie nicht raus gehen. Ausnahmen1. Sie sind in Gefahr, zum Beispiel weil es brennt.Oder Ihre Sachen sind in Gefahr.2. Sie müssen wegen der Schweine-Pest Wild-Schweine jagen gehen.3. Sie müssen arbeiten.
Für DIE trifft Punkt 2. nicht zu ! ES sind Rindviehcher !
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-leichte-sprache.pdf