Wegen Zusammenlebens mit Lebenspartnerin: Strafbefehl wegen Verletzung der Quarantänepflicht

02. Januar 2021
Wegen Zusammenlebens mit Lebenspartnerin: Strafbefehl wegen Verletzung der Quarantänepflicht
KULTUR & GESELLSCHAFT

Wien. Rabiates Corona-Regime im benachbarten Österreich: dort ist jetzt ein Orthopädietechniker zu einer Geldstrafe und ersatzweise sechs Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach einer positiven Corona-Testung die auch in Österreich geltende „Absonderungsanordnung“ nicht eingehalten habe. Sein Vergehen: er lebte weiterhin mit seiner Lebenspartnerin zusammen.

Nachdem der Delinquent sein positives Testergebnis bekommen hatte, erklärte er der Gesundheitsbehörde gegenüber, er lebe mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Auf die Frage, wann sie den letzten Kontakt miteinander gehabt hätten, gab er zur Antwort: „Heute in der Früh“. Kurz darauf traf der Strafbefehl ein.

Der Betroffene will sich das Vorgehen der Behörden nicht bieten lassen und zog einen Rechtsanwalt bei. Dieser argumentiert, daß die Lebensgefährtin keine Möglichkeit gehabt habe, sich an einen anderen Ort zu begeben. „Er kann sie nicht aussperren, sie kann in kein Hotel, die sind geschlossen. Sie kann nicht zu Verwandten, das ist laut Corona-Maßnahmen verboten“, gibt der Anwalt zu bedenken und legte Einspruch ein. Für den Juristen ist der vorliegende kein Einzelfall.

Fraglich ist auch, ob die von den Betroffenen im Rahmen der Kontaktverfolgung gemachten Angaben Grundlage für ein Strafverfahren sein können. Laut dem österreichischen Epidemiegesetz ist man zwar verpflichtet, Auskunft zu geben. Andererseits gibt es im Strafrecht das Recht des Beschuldigten, sich selbst nicht belasten zu müssen. Dieses Recht werde im vorliegenden Fall laut dem Rechtsanwalt umgangen. „Aus dem Grund ist eine Verwendung der Daten des Contact-Tracings meines Erachtens eindeutig verfassungswidrig“, argumentiert er. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 02.01.2021

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Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Erinnert mich an den Klassiker mit Sean Connery, der Hügel – ein Haufen dreckiger Hunde.

Er warnt davor sich provozieren zu lassen und besonnen zu bleiben, doch wenn die perfiden politischen Absonderungen die Wut und den Zorn der Geschundenen auf Selbsterhaltung schalten, dann geht es den Provokateuren an den Kragen.
Da wird der friedlichste Mensch zur reißenden Wildsau.
Das weiß die Politik auch, ist es also Absicht?

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Ups muss ich jetzt meinen Ehemann ausquartieren? Wohin in die Hundehütte ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Auszug
#zog einen Rechtsanwalt bei. Dieser argumentiert, daß die Lebensgefährtin keine Möglichkeit gehabt habe, sich an einen anderen Ort zu begeben. „Er kann sie nicht aussperren, sie kann in kein Hotel, die sind geschlossen. Sie kann nicht zu Verwandten, das ist laut Corona-Maßnahmen verboten“, gibt der Anwalt zu bedenken und legte Einspruch ein. Für den Juristen ist der vorliegende kein Einzelfall.#
Auszug Ende
Nimm einen Anwalt und Du hast schon verloren. Dem seine Argumente sind eine Eröffnung des Verfahrens gegen „sich“ (die Frau) selbst. „Sagen Sie mir was soll ich tun?“
Das können DIE VollidXXX nicht. Fertig-Glück Auf ! Schaufel drauf!

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Nimm einen Anwalt und Du hast schon verloren ….. vor allem deine Knete… die würden auch den Kitt aus den Fenstern schlucken…