Reaktionen auf Wahlumfrage: „In wenigen Wochen kann sich alles ändern“

Will weiter regieren: Vorstellung der CDU-Wahlplakate zur Landtagswahl in Hessen 2023
Will weiter regieren: Vorstellung der CDU-Wahlplakate zur Landtagswahl in Hessen 2023© Marcus Kaufhold

„Wir sind mit Boris Rhein auf dem richtigen Weg.“ So bewertet der Generalsekretär der CDU, Manfred Pentz, die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zur politischen Stimmung in Hessen. Die Union habe im Vergleich zur Landtagswahl 2018 mit vier Prozentpunkten als einzige Partei deutlich zulegen können. Den deutlichen Abstand zu SPD und Grünen betrachte man als „fortlaufenden Arbeitsauftrag“.

Die Grünen weisen darauf hin, dass ihr Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im direkten Vergleich der drei Spitzenkandidaten mit deutlichem Abstand vor der SPD-Bewerberin Nancy Faeser auf dem zweiten Platz liege. „Die Menschen setzen also auf jemanden, der mit beiden Beinen und ganzem Herzen in Hessen ist und nicht schon eine Rückfahrkarte nach Berlin hat“, schreiben die beiden Parteivorsitzenden Sigrid Erfurth und Manfred Schaub.

Jetzt nehme man Platz 1 in Angriff. Der Wahlkampf gehe erst richtig los. „Viele Menschen sind noch immer unentschieden. Und die Bundestagswahl vor zwei Jahren hat gezeigt, dass sich in wenigen Wochen alles ändern kann.“ Umfragen seien immer nur Momentaufnahmen. Aber die aktuellen Zahlen zeigten, dass der Landesverband sich vom Bundestrend abgekoppelt habe und deutlich besser dastehe. „Je mehr die Menschen merken, dass es um Hessen, um unser Bundesland und nicht um Berlin geht, desto mehr werden sie auf Tarek Al-Wazir vertrauen, der weiß, wovon er redet.“

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SPD: Ein Zweikampf zwischen Faeser und Rhein

„Die politische Stimmung im Land werde unverändert stark von der Bundespolitik in Berlin beeinflusst“, konstatiert der Generalsekretär der SPD, Christoph Degen. Die Präferenzen der Wähler hätten sich über den Sommer hinweg kaum bewegt. Nach wie vor liege die SPD in der sogenannten Sonntagsfrage konstant vor den Grünen. Dies zeige, „dass es in der Frage, wer künftig in der Staatskanzlei regiert, auf einen Zweikampf zwischen Nancy Faeser und dem amtierenden Ministerpräsidenten hinausläuft“.

Alles in allem aber lasse sich auch aus den aktuellen Zahlen der Forschungsgruppe Wahlen keine Prognose für die bevorstehende Landtagswahl ableiten. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) habe sich in seiner Amtszeit keinen herausragenden Bekanntheitsgrad und erst recht keinen Landesvater-Bonus erarbeiten können. Das relativiere das Ergebnis der CDU bei der Sonntagsfrage. In der großen Zahl der Unentschiedenen liegt das Potential für die SPD.

Denn die sogenannte heiße Phase des Wahlkampfes stehe erst noch bevor. Die Entscheidung über den Regierungswechsel, sei noch lange nicht gefallen. Vom nächsten Wochenende an würden die flächendeckende Plakatierung die Wahl und die unterschiedlichen Schwerpunkte der Parteien stärker ins Bewusstsein der Menschen rücken. „Unsere Motivation ist außerordentlich hoch“, so Degen.

Stefan Naas, der Spitzenkandidat der FDP, nannte das Ergebnis der Umfrage eine „solide Ausgangsbasis“. Auf sechs Prozent in der Sonntagsfrage könne man aufbauen. Das Ziel sei damit aber noch nicht erreicht. „Wir wollen Schwarz-Grün ablösen, Verantwortung übernehmen und Hessen als Partei der Mitte mitgestalten.“

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.08.2023

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
8 Monate zuvor

DIE sprechen nur von sich über sich. Um uns geht es nicht!

DIE lassen sich von uns auf der Sänfte durch die Gegend tragen! Wie die Verpflegung so die Bewegung, es bewegt sich nur noch Papier in der BRiDä-ä-ä auf dem steht; „Sie tragen uns auf Händen!“

Alexander Berg - BERG- Blog

Gut, dass ich nicht „Hessen“ bin, und es so etwas wie eine hessische Staatsangehörigkeit nicht gibt!

Last edited 8 Monate zuvor by Alexander Berg - BERG- Blog
Ulrike
Ulrike
8 Monate zuvor

Hoffentlich gewinnt diese Niete Faeser nicht. Hessen macht euer Kreuz an der richtigen Stelle.

Alexander Berg - BERG- Blog
Reply to  Ulrike

Mit dem Kreuzchen machen entmündigt man sich nur selbst, hat nichts mehr zu sagen und signalisiert nur die eigene Betreuungswürdigkeit.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Monate zuvor

Lieber Herr Berg,
wie Sie aus der Richtigstellung von Kairo entnehmen wollen entlarvt das wieder aufs Neue ihre Meinungen ins Reich der Ammenmärchen.
Ich verstehe das Geschäftsmodell. Schließlich müssen auch Sie von irgendwelchen Personen leben.

birgit
birgit
8 Monate zuvor

So uninteressant wie die derzeitige Wasserstandsmeldung der Mulde❗️

Bernd
Bernd
8 Monate zuvor

Ja gut, wer an Wahlen glauben will, darf das. Ist genau so das Gleiche, wie im Himmel ist Jahrmarkt und wir müssen alle dahin. An alle hier durch Zufall mitlesenden Tiefschläfern, dass Besatzungskonstrukt hat mit dem Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 alles, wirklich alles für ungültig erklärt. Besonders die Wahlen. Wahlen haben keine Gültigkeit mehr. Abgesehen davon werden in der immer wiederhehrenden Regelmäßigkeit die Wahlen betrügerisch manipuliert. Das ist nicht nur in den USA so. In allen Scheindemokratien auf diesem Globus. Für die Wahl 2021 habe ich bildliche Beweise, die ich allen teilnehmenden Altparteien und Neuparteien zugesendet habe. In diesem Falle auch der Basis. Keinerlei Reaktionen. Stillschweigen ist immer Zustimmung. Mein Fazit: Dummheit gepaart mit Absicht. Der Weg zur weltweiten Plünderung ist geebnet und nicht mehr umkehrbar. Im Anschluss kommt dann die Schlachtbank. Entweder Tod durch Erschießen, durch Hunger, durch Zwangsimpfungen oder durch eleltromagnetische Impulse. Und seid sicher, keiner von uns wird entkommen. Auch ich nicht……………… . Inflationen waren immer dienlich und künstlich hergestellt, sowie Volksaufstände, Kriege u.s.w…. . Wer die Indizien erkennt und verbinden kann, wird zu ähnlichen Erkenntnissen kommen. Das ist im Augenblick eine der realistischen Zukunftsmöglichkeiten. Ich verweise immer wieder auf intensive und außerterminliche Gespäche mit den Bürgermeistern, denn noch könnte man etwas bewirken……..???!!!!!?????!!!!!!?????

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Monate zuvor
Reply to  Bernd

Sie werden sicherlich nicht entkommen – ich schon. Denn wer an solche Fantasien glaubt verliert. Von B2B verstehen Sie ebenfalls nichts. Mit Menschen, mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten finanziert sich das alternative Geschäftsmodell.

Bernd
Bernd
8 Monate zuvor

Sieh an, wir haben hier den kleinen Optimisten von UHU. Wenn ich ihre Aussage, dass sie entkommen, analysiere, dann kommt ich zu dem Ergebnis, dass sie mehr wissen als andere. Das heißt, sie kennen die Vorgänge aus dem inneren Kreis der Verursacher dieser weltweiten Psychooper gegen die Menschheit. Übrigens der Genozid ist echt. Und wo wir gerade dabei sind, ich bin ein kleines manipulierbares Dummerchen, was bedeutet B2B??? Ich bin auf die deutsche Sprache fixiert und kenne mich mit diesen weltmännischen Ausdrücken oder Kürzeln nicht so sehr aus.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Monate zuvor
Reply to  Bernd

Manipuliert sind Sie tatsächlich. Sonst würden Sie nicht solchen Unsinn von sich geben. Da Sie im B2B Bereich nicht kundig sind sollte man nur über Dinge reden von denen man Ahnung hat. B2B heißt nichts anderes als Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen zu führen im Gegensatz gibt es B2C Unternehmensbeziehungen mit Privatpersonen. Stillschweigen heißt nicht automatisch Zustimmung. Schon gar nicht im B2C Geschäft. ImB2B Geschäft findet das nur in konkludenter Annahme statt. Mit Stillschweigen habe ich keine Willenserklärung abgegeben und somit auch keine Zustimmung erteilt.
Zu ihrem neuesten Post werde ich jetzt nicht direkt antworten. Ich denke, dass der Kairo ihnen die passende Antworten liefern und wieder einmal ihre pseudo Behauptungen pulverisieren wird.
Schaue ich mich auf vielen Seiten in der Szene um, lese ich immer wieder die gleichen Untergangsszenarien, die den eigenen Niedergang begleiten sollen. Nur kommt das außerhalb ihres Mikrokosmos überhaupt nicht zum Tragen. Das findet nur in ihren Reihen statt. Innerhalb dessen gibt es einige Gewinner, die mit euresgleichen schöne Gewinne einstreichen oder wenigstens den Unterhalt davon bestreiten können, während ihr gesellschaftlichen Schiffbruch erleidet, familiäre Trennungen verkraften müsst und finanziellen Niedergang erfährt.
Diese ganzen aufgezählten sogenannten Beweisführungen sind CO2 Müll. Die interessieren außer eurer Szene niemanden. Im Angesichts des Totalabsturzes glaubt die Szene mit z-klassigen Experten eine Wissenshoheit gegenüber den Schlafschafen zu besitzen. Wenn nicht noch einige von euch sich radikalisieren würden, könnte man euch einfach als Spinner (Lügner, intrigante Typen, skurrile Personen, Fantasten,…) abtun. Nur so einfach ist das tatsächlich nicht. Schließlich sind über die sozialen und gesellschaftlichen Grenzen hinweg ca. 20-25% anfällig solchen Thesen zumindest in Teilen Glauben zu schenken. Das Internet vereint mit ein paar Mausklicks gemeinsames Gedankengut, dass in früheren Zeiten so nicht möglich gewesen wäre.
Überwiegend glänzt die Szene durch Pseudo Wissen. Nichts was im täglichen Leben von Bedeutung ist. Sie alle haben zu sehr viel eine Meinung, die weder konstruktiv noch inhaltlich richtig sind. Viel Mist bleibt einfach nur viel Mist.
In der Sozialspychologie spricht man auch vom Dunning-Kruger-Effekt. Es bezeichnet die kognitive Verzerrung im Selbstverständnis inkompetenter Menschen, das eigene Wissen und Können zu überschätzen.

kairo
kairo
8 Monate zuvor
Reply to  Bernd

dass Besatzungskonstrukt hat mit dem Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 alles, wirklich alles für ungültig erklärt. Besonders die Wahlen. Wahlen haben keine Gültigkeit mehr.

Mit kleinen Kindern muss man Geduld haben. Hilft alles nichts.

Wo hat das BVerfG entschieden, „alles sei ungültig“? Wann also hat es das BWG aufgehoben, den Bundestag aufgelöst und die letzte Bundestagswahl für ungültig erklärt (und womöglich vorherige auch noch, was sowieso nicht geht)? Bitte genaue Fundstelle mit Rn.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Schauen wir doch mal, was tatsächlich im Urteil steht (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11). Es geht um die Behandlung des Problems der Überhangmandate nach dem damaligen BWG.

Rn 129

Lässt sich eine Ungleichbehandlung nicht … rechtfertigen, so ist die Entscheidung für dieses System korrekturbedürftig.

Wäre das System abgeschafft, würde sich eine Korrektur erübrigen.

Rn 137

Es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, die Zahl hinnehmbarer Überhangmandate festzulegen … sowie, … Alternativen zum geltenden Wahlsystem ins Auge zu fassen.

Auch das könnte man sich sparen, wenn das System abgeschafft wäre.

Rn 139

— ist der Gesetzgeber insoweit auch verpflichtet zu überprüfen, ob die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Regelung durch die Änderung ihrer tatsächlichen oder normativen Grundlagen in Frage gestellt wird, und gegebenenfalls das Wahlrecht zu ändern

Und wie woll der Gesetzgeber das machen, wenn das Wahlrecht erstens abgeschafft ist und zweitens der Gesetzgeber selbst auch? (Ganz nebenbei wäre damit auch das BVerfG abgeschafft.)

Rn 140

Im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Wahlen zu den kommenden Bundestagen eine verlässliche rechtliche Grundlage zu geben und diese nicht dem Risiko einer Auflösung im Wahlprüfungsverfahren wegen Fehlens erforderlicher Regelungen auszusetzen, …

Na, nicht doch – es wird weitere Wahlen zum Bundestag geben? Aber wie denn, ohne gesetzliche Grundlage?

Rn 145

[Es ist] … mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass Überhangmandate regelmäßig in größerer Zahl anfallen, so dass das Wahlrecht … ergänzt werden muss. Die bei den kommenden Wahlen zum Deutschen Bundestag voraussichtlich zu erwartende Zahl an Überhangmandaten … Daraus folgt nunmehr eine Handlungspflicht des Gesetzgebers.

S-tarkes S-tück. Erstens steht hier, dass es auch in Zukunft Bundestagswahlen geben wird, und zwar ganz offensichtlich nach einem verbesserten BWG. Zweitens wird mit dieser Verbesserung der Gesetzgeber beauftragt (klar, wer denn auch sonst), den man schlecht damit beauftragen und ihn zugleich auflösen kann.

Rn 151

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen … zu treffen.

Was ihm schwer fallen könnte, wenn es ihn nicht mehr gibt.

ist zwischenzeitlich deutlich erkennbar geworden, dass … regelmäßig mit dem Anfall von Überhangmandaten in größerer Zahl zu rechnen ist.

Na, wie denn, wenn es in Zukunft gar keine Wahlen zum Bundestag mehr geben wird, jedenfalls nicht in der bisherigen Form.

Das genannte Urteil gibt also für wilde Behauptungen, wie sie hier aufgestellt werden, absolut nichts her. Stattdessen arbeitet der Bundestag regulär weiter, er wirkt auch weiter an der Wahl der Richter am BVerfG mit, und es hat seitdem drei weitere Bundestagswahlen gegeben, ohne dass jemand dagegen Einspruch eingelegt hat, weil das gar nicht sein darf und kann.

Eine einfache Suche nach „Bundeswahlgesetz“ auf der Website des Gerichts unter den „Entscheidungen“ liefert dir in wenigen Sekunden eine Fülle von Urteilen und Beschlüssen, in denen auf irgendeine Weise das BWG herangezogen wird. Nirgends steht, dass es das gar nicht mehr gibt. Na gut, die Damen und Herren Richter haben viel zu tun, da kann man schon mal vergessen, dass man sich vor zwölf Jahren den Ast abgesägt hat, auf dem man sitzt. Komisch nur, dass sie immer noch drauf sitzen und sich niemand darüber wundert.

Bernd
Bernd
8 Monate zuvor
Reply to  kairo

Das stimme ich ihnen zu, mit kleinen Kindern muss man Geduld haben.
Da sie sich eine große Mühe mit ihrer Stellungsnahme zur Situation zum 25.07.2012 gemacht haben, hier meine Bemühungen.
Nochmal eine Zusammenfassung mit Beweisen.

1. Es gibt kein gültiges Grundgesetz. Der Artikel 23 (Geltungsbereich) wurde bereits 1990 durch die Alliierten gestrichen, wodurch die BRD völkerrechtlich gelöscht wurde.
(Bundesgesetzblatt BGBl. 1990 Teil II S. 885 / 890 vom 23.9.1990)

(Laut der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 ist ein Grundgesetz auch nur ein Provisorium, zur rechtlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eines militärisch besetzen Gebietes für eine bestimmte Zeit.
Dies kommt im Artikel 146 GG zum Ausdruck.

Ein Grundgesetz ist also KEINE Verfassung https://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/203c.svg

2. Kohl und Genscher haben dann ein Firmenkonstrukt erstellt, was eine Scheinstaatlichkeit vortäuscht, aber jegliche „Ämter“ und „Behörden“, sind Scheinämter, ohne jegliche staatlichen Hoheitsrechte. Deswegen haben sie auch nur Dienstausweise, weil sie Angestellte einer Firma sind https://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/203c.svg

3. Bereits 1994, also deutlich nach dem 2plus4-Vertrag (der uns angeblich die volle Souveränität zurückgegeben haben soll) hat die Firma Bundesverfassungsgericht auf Druck der Alliierten festgestellt, im Bundesgesetzblatt BGBl. II 1994 S. 26, ausgegeben am 13.01.1994, in Art. 1, Abs. d), dass das Berlinabkommen erneut angenommen wird.

Das heißt, dass alle Alliierten Vorbehaltsrechte weiter Gültigkeit haben https://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/203c.svg

4. Wieder auf Druck der Alliierten musste die Firma Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass der Überleitungsvertrag nicht durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufgehoben wurde
(am 21.01.1998 mit Urteil 2 BvR 1981/97)

5. Weiter zeigten die Alliierten der BRD, dass diese Staatssimulation nicht gewünscht isthttps://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/203c.svg

Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006, 2007 und 2010 wurden der BRD von den Alliierten sogar die komplette Gesetzgebung genommen!

Die Alliierten haben somit der BRD alles, was hoheitliche Befugnisse bis dahin noch verkörpert hat, genommenhttps://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/203c.svg

Beweise:

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006
BGBI. I, S. 866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007
BGBI. I, S. 2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007

6. Wieder auf Druck der Alliierten musste das Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass weder das alte, noch das neue Wahlgesetze gültig ist, sogar rückwirkend bis 1956. Nach der diesbezüglichen Rechtsprechung der Firma Bundesverfassungsgericht steht somit auch endgültig fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum vom 07.05.1956 – noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen Gesetze und Verordnungen seit
1956 ohnehin nichtig sindhttps://s.w.org/images/core/emoji/14.0.0/svg/203c.svg

Es gibt keine Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung.

Beweis:

Urteil BverfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11

7. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sogar schon 2006 klar festgestellt, dass die BRD kein Staat ist und dass das BRD-System gegen den Artikel 6 und den Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird!

Beweis: Urteil EGMR 75529/01

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
8 Monate zuvor
Reply to  Bernd

Na !!! @ Kairo!!! Bist Du jetzt auch Bootsflüchtling? Aber in die andere Richtung???

kairo
kairo
8 Monate zuvor
Reply to  Bernd

Der Artikel 23 (Geltungsbereich) wurde bereits 1990 durch die Alliierten gestrichen, wodurch die BRD völkerrechtlich gelöscht wurde.

Unwahr. Die Befugnis, das GG zu ändern, liegt allein bei Bundestag und Bundesrat, und die haben das im September 1990 getan (Einigungsvertrag). Weder das GG noch die Bundesrepublik sind dadurch verschwunden, weil Art. 23 Abs. 1 nur sagte, in welchen Ländern das GG 1949 galt. Schon zehn Jahre später war das überholt. Im Übrigen steht der Geltungsbereich des GG in seinem Titel, und der hat sich nie geändert. Verfassungen sind auch nicht Gegenstand des Völkerrechts.

Laut der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 ist ein Grundgesetz auch nur ein Provisorium, zur rechtlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eines militärisch besetzen Gebietes für eine bestimmte Zeit.

Unwahr. Da steht nirgends etwas von einen Grundgesetz. Dass heute noch einer mit diesem uralten Witz kommt, wundert mich.

Kohl und Genscher haben dann ein Firmenkonstrukt erstellt, was eine Scheinstaatlichkeit vortäuscht, aber jegliche „Ämter“ und „Behörden“, sind Scheinämter, ohne jegliche staatlichen Hoheitsrechte.

Unwahr. Falls nicht, dann erzähl uns doch mal, in welchem Handelsregister dieses Unternehmen eingetragen ist (und zu welchem Staat das Gericht gehört, das dieses Register führt). Aber komm nicht wieder mit der Finanzagentur. Und ist dann das BVerfG auch nur ein Scheingericht? Dann kann es ja auch keine rechtswirksamen Urteile sprechen, etwa zur Aufhebung des BWG. Das kann nur ein Currygericht.

Bereits 1994, also deutlich nach dem 2plus4-Vertrag (der uns angeblich die volle Souveränität zurückgegeben haben soll) hat die Firma Bundesverfassungsgericht auf Druck der Alliierten festgestellt, im Bundesgesetzblatt BGBl. II 1994 S. 26, ausgegeben am 13.01.1994, in Art. 1, Abs. d), dass das Berlinabkommen erneut angenommen wird.

Unverständlich. Das BVerfG lässt sich von keinem unter Druck setzen, und die Alliierten hatten schon seit 1990 in Deutschland keine Rechte mehr. Das BVerfG gibt auch nicht das BGBl heraus. Das Berlinabkommen trat 1994 endgültig in Kraft, weil alle ausländischen Truppen damals aus Berlin abgezogen waren. Daher die Veröffentlichung im BGBl. Die Vereinbarung selbst wurde aber schon 1990 geschlossen; einmal reicht. Sie regelt im Übrigen nicht den Fortbestand irgendwelcher alliierter Rechte, sondern ihre Abschaffung und Überleitung auf die deutschen Institutionen. All das kann man dem Text unschwer entnehmen. Stimmt schon, man müsste ihn lesen.

Wieder auf Druck der Alliierten musste die Firma Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass der Überleitungsvertrag nicht durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufgehoben wurde

Wo du Recht hast, hast du Recht. Brillante Erkenntnis, auch wenn man dazu keine Alliierten braucht. Sie folgt schon daraus, dass der Überleitungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und den Westmächten geschlossen wurde, der Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten und allen vier Alliierten. Die Aufhebung des Überleitungsvertrages wurde 1990 zwischen den Vertragsparteien vereinbart, die ihn geschlossen hatten.

Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006, 2007 und 2010 wurden der BRD von den Alliierten sogar die komplette Gesetzgebung genommen!

Unwahr. Die Bereinigungsgesetze (davon gab es zwölf oder dreizehn, fast für jedes Ressort mindestens eines) wurden nicht von den Alliierten, sondern vom Bundestag verabschiedet, der sich wohl kaum seine eigentliche Aufgabe genommen haben wird. Er arbeitet regulär bis heute und gibt Gesetze ohne Ende.

Wieder auf Druck der Alliierten musste das Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass weder das alte, noch das neue Wahlgesetze gültig ist, sogar rückwirkend bis 1956.

Unwahr. Das BVerfG hat nie das BWG insgesamt aufgehoben, wie ich an anderer Stelle schon erschöpfend belegt habe. Andernfalls bitte genaue Fundstelle (Rn.) angeben. Rückwirkende Aufhebungen von Gesetzen sind sowieso fast unmöglich. Und die vorletzte Bundestagswahl oder noch frühere kann man auf keinen Fall aufheben. Solchen Quatsch hatte auch keiner verlangt. Seit 2012 hat es drei weitere Bundestagswahlen gegeben, und keiner hat gesagt, dass das aber nicht sein darf. Den Alliierten übrigens war der ganze Vorgang herzlich egal.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sogar schon 2006 klar festgestellt, dass die BRD kein Staat ist und dass das BRD-System gegen den Artikel 6 und den Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird!

Unwahr. Ein solches Urteil gibt es nicht. Solche Feststellungen stehen dem EGMR überhaupt nicht zu. Die Bundesrepublik ist und bleibt Mitglied im Europarat (was nur Staaten sein können) und wirkt mit Richtern auch im EGMR mit. Der EGMR hat im Sürmeli-Urteil auf gewisse Mängel im deutschen Strafrecht hingewiesen; diese sind inzwischen beseitigt worden.

Deine Quellenangaben sind ja alle ganz hübsch, und es ist sehr anzuerkennen, dass du nicht einfach nur Behauptungen in den Raum wirfst, sondern sie auch zu belegen versuchst. Leider gelingt dir das kaum. In den meisten angeführten Quellen steht kein Wort von dem, was du damit stützen willst. Du solltest auch lesen, was zu zitierst. Dann wäre dir aufgefallen, dass die Verweise auf https://s.w.org/… ins Nirwana führen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
8 Monate zuvor
Reply to  kairo

Aus dem Boot hast Du aber eine gute Internet Verbindung.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Monate zuvor
Reply to  kairo

Hier im Anschluss ein Kommentar zum Sürmeli Urteil.
Das Sürmeli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist zwar erst zehn Jahre alt, aber schon ein gewisser Klassiker, was sicherlich auch an der kuriosen Vorgeschichte des Urteils liegt. Heute hat es allenfalls noch rechtshistorische Bedeutung als eines der Urteile, das die Aufnahme von Rechtsbehelfen gegen eine überlange Verfahrensdauer in das deutsche Prozessrecht gebracht hat.

Worum ging es bei dem Urteil?

Der Kläger (Herr Sürmeli) hatte im Jahr 1982 auf dem Schulweg einen Unfall, aus dem er verschiedene Ansprüche herleitete. 1989 erhob er Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, da diese nicht alle Forderungen begleichen wollte. Dieses Verfahren war knapp 17 Jahre später, im Sommer 2006, noch immer nicht abgeschlossen.

Wie hat der EGMR entschieden?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war der Auffassung, dass hierin eine überlange Verfahrensdauer zu erblicken ist. Diese verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK), die eine Verhandlung „innerhalb angemessener Frist“ vorsieht. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass einerseits umfangreiche medizinische Gutachten anzufertigen waren und andererseits der Kläger selbst durch legitime Prozesshandlungen (Klageänderungen, Aussetzung wegen außergerichtlicher Einigungsversuche, Befangenheitsanträge gegen Richter und Sachverständige) für Verzögerungen des Verfahrens gesorgt hat.

Zudem verstieß das deutsche Prozessrecht gegen Art. 13 der EMRK, da es keinen Rechtsbehelf gegen überlange Verfahren vorsah und damit das Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzte. Weder die Verfassungsbeschwerde noch die Dienstaufsichtsbeschwerde sei eine solche wirksame Beschwerde, da durch diese der Richter trotzdem nicht zu einer schnelleren Entscheidung verpflichtet werden könne.

Anstelle der insgesamt geforderten ca. 20 Mio. Euro wurden dem Kläger aber nur 10.000 Euro sowie ca. 7000 Euro an Verfahrenskosten zugesprochen.

Hat der EGMR selbst wenigstens schnell entschieden?

Die Rügeeinreichung geschah Ende 1999, im Jahr 2004 wurde diese für zulässig erklärt, Ende 2005 gab es eine mündliche Verhandlung, im Juni 2006 ein Urteil – ob das „schnell“ ist, mag nun jeder selbst bewerten.

Welche Auswirkungen hatte das Sürmeli-Urteil?

Das Verfahren war eines derjenigen, das etwas Schwung in die Frage des Rechtsschutzes gegen Verfahrensverzögerungen gebracht hat. Am Ende der Diskussionen stand schließlich das „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“, das im Jahr 2011 verabschiedet wurde. Durch dieses wurden die §§ 198 bis 201 in das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eingefügt, die einen Entschädigungsanspruch enthalten.

Als Voraussetzung für diesen Entschädigungsanspruch muss zunächst eine Verzögerungsrüge (§ 198 Abs. 3 GVG) erhoben werden. Dabei fordert einer der Beteiligten das Gericht auf, schneller zu arbeiten – es wird also nicht etwa die nächsthöhere Instanz angerufen. Dem Richter muss aber klar sein, dass damit zumindest im Raum steht, dass sein Verhalten in einem späteren Entschädigungsverfahren überprüft werden wird.

Diese Lösung wird als ausreichend verbindlicher Appell an den Richter verstanden, das Verfahren schneller voranzutreiben, gleichzeitig bleibt aber seine Unabhängigkeit gewahrt, da er von niemandem, auch nicht vom übergeordneten Gericht, dazu gezwungen werden kann.

Hat der EGMR entschieden, dass die Bundesrepublik kein Rechtsstaat ist?

Nein. Dies wird zwar immer wieder behauptet, geht aber am Kern des Urteils völlig vorbei.

Zum einen kommt der Begriff „Rechtsstaatlichkeit“, im englischsprachigen Original „rule of law“, im eigentlichen Urteilstext (also außerhalb von Zitaten der Beteiligten) nur ein einziges Mal vor und zwar in der Zusammenfassung eines früheren EGMR-Urteils, in dem eine allgemeine Sorge ausgedrückt wurde, dass Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit bestehen, wenn es keinen Rechtsbehelf gegen Verfahrensverzögerungen gibt.

Zum anderen sah der Gerichtshof es nicht einmal als notwendig an, Richtlinien für eine Verbesserung der Gesetze zu geben, da bereits ein Gesetzentwurf vorlag: „Das Gericht begrüßt diesen Entwurf (…) und ermutigt zu einer schnelle Verabschiedung eines Gesetzes mit den enthaltenen Vorschlägen. Daher hält das Gericht es für unnötig, irgendwelche allgemeine Maßnahmen auf Bundesebene zu bezeichnen, die für die Befolgung dieses Urteils gefordert werden könnten.“ So klingt ein Urteil nicht, wenn man dem verurteilten Staat gerade die Rechtsstaatlichkeit abgesprochen hat.

Das Gericht hat einen kleinen Teil dessen, was einen Rechtsstaat ausmacht, nämlich die Beschwerdemöglichkeit gegen eine Verfahrensverzögerung, im deutschen Recht für unzureichend empfunden. Dass Deutschland damit insgesamt kein Rechtsstaat wäre, wurde weder entschieden noch überhaupt debattiert.

Die Szenegläubigen lassen diese Beweise regelmäßig kalt. Vermutlich spielen die Beweisführungen gar keine Rolle, weil die verzapfen Unwahrheiten im Umfang die vereinzelten Bloßstellungen überhaupt nichts anhaben können. Man wiederholt die sogenannten „illegitimen Beweise“ einfach wieder und schon ist der Ausgangszustand systematisch wieder hergestellt. Die meisten, die diese „Beweise mit Verweisen“ einstellen wissen, dass diese vom „Konsumenten“ nicht gelesen werden. Selbst wenn diese gelesen und verstanden werden wird das schlicht ausgeblendet. Das ist in der Psychologie des Menschen begründet. Schließlich würde der Einzelne sich selbst infrage stellen müssen. Weil das in der Regel niemand will, wird die Schuld für den eigenen Niedergang woanders gesucht und das ist in dieser Szene nun einmal der Staat.
Verehrtes Publikum der Szenegläubigen – eure Fantasien bringen ausschließlich euch in die Misere. Auch wenn ihr gemeinsam im dagegen sein eure Verbrüderung findet, seid ihr alleine gelassen mit all den Problemen, die ihr euch mit dem erwiesenen Mist einhandelt.
Ich bitte um zahlreiche Kommentare.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
8 Monate zuvor

Sürmeli hat
erfolgreich gegen das Provisorium BRiDä-ä-ä geklagt als DIE sog. „Arge“ ? einführen
wollten! Das GG lässt keine „Arge“ zu. Das hat Sürmeli durchgesetzt.  Da haben DIE Volkswohl Zertreter das in „Job
Center“ umbenannt und das Logo so belassen, nur das stilisierte“ von Rot auf
Weiß geändert! So geht das im Bandentum zu! Als Dank und Anerkennung hat Er latrinich
Hausdurchsuchungen mit übereignen seiner Technik bekommen zu dem Eigentumswandel
Er keine Zustimmung gegeben hat! Die Anschläge auf seine Person oder sein Auto
mit Sprengsätzen zählt Er schon nicht mehr!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Wer so viel Mist verzapft darf sich nicht wundern wenn es auf die Socken gibt. Das wäre bei ihnen nicht anders, wenn Sie öffentlich wären.
Sie und ihresgleichen beanspruchen ebenfalls die eine Wahrheit für sich und sind zum Teil bereit sich über das Gesetz hinauszulehnen. Wobei die Gesetze für manche von euch eh nichts zählen. Ihr habt eure eigenen Gesetze, die nicht alle teilen. Das Echo müsst ihr dann ebenfalls verkraften. Gewinnen kann nur einer.

birgit
birgit
8 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Den Sürmeli hatte ich vor 10 Jahren letztmalig besucht. Was macht er denn so, wie geht es ihm ? Hast Du da Infos ?

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Monate zuvor

Ist die Luft raus im Reiche der Schreibwütigen.
Keine Kommentare?!
Keine Gegendarstellungen?!
Kein: Wir wissen, wie es wirklich war. Du musst die Wahrheit selber im weltweiten Web suchen. Und glaube nur dem was Du liest und einordnen kannst.
Im Grunde seid ihr schwache Menschen. Ich bedauere niemanden von Euch. Denn das habt ihr alle selbst zu verantworten. Diese Überheblichkeit und Selbstgefälligkeit ist heute und schon zu allen Zeiten zum Scheitern verurteilt gewesen und wird es auch bleiben.
Ausschließlich findet im Mikrokosmos der Schuld bei anderen Suchenden der Niedergang statt. Wir unterhalten Euch noch dabei, damit weiterhin der Unzufriedene Geist seine Tiraden ablassen kann, während er die öffentliche Hand, die ihn speist, abzuhacken bereit ist. Welchen Schaden ihr anderen dabei zufügt ist euch völlig egal. Ihr seht schließlich nur euch selbst. Eine Reflektion findet nicht statt.
Das Gutmenschentum hat auch seine Grenzen erreicht. Schließlich gibt es das in der Natur auch nicht. Wer nichts leistet und sich nicht einbringen möchte kann gerne – so frei ist die Demokratie, das Los woanders suchen, falls er das denn irgendwo anders überhaupt findet und erlaubt bekommt und auch dort erwünscht ist. Es gibt sehr viele rigorose Staaten in denen solche Eskapaden ganz schnell ein anderes Ende finden.
Fakt ist, manchen geht es in ihrem selbst geschaffenen Unheil noch zu gut, denn sonst würden sie nicht auf solche schwachsinnige Gedanken kommen. Sie hatten alle ein Leben vor dieser Phase. Wer sich daran zurück erinnern möge und nicht alles verdrängt was früher einmal war, wird hinter dem Nebel auch den Sonnenschein wahrnehmen, der durch solches Gedankengut einfach nur noch vernebelt ist.
Ich staune mit welcher Ausdauer der Kairo immer wieder die Aussagen Einiger korrigiert. Ein sinnloses Engagement. Eine gebrochene Rohrleitung kann ich reparieren. Bei einem gebrochenen Geist sieht das anders aus. Das schaffen selbst die besten Ärzte ohne aktive Mithilfe des Patienten nicht.