Berlin – Die Bundesrepublik Deutschland stellt die Bewohner in Deutschland jetzt noch rechtloser als bisher. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 wurde eine Änderung im Zivilrecht durchgeführt, wie wir auf der Seite der Bundesregierung lesen:
Verbraucherschutz
Kündigung per E-Mail möglich
Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.
Mit dieser Änderung hebelt man die Regelungen des staatlichen BGB weiter aus. Man hat eine neue Passage in das BGB der BRD eingeflochten:
Mit dieser Änderung setzt man das reine Handelsrecht des Uniform Commercial Code weiter um, ohne es so zu betiteln.
Ohne Unterschrift gültig ist nunmehr noch mehr im Leben der deutschen Bewohner angekommen.
Bislang galt immer die Schriftform mit Unterschrift. Die fällt nunmehr weg, bzw. ist nichtmehr zwingend erforderlich in Zivilverträgen, ausgenommen notariellen Verträgen.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 02.10.2016
Es bleibt immer noch der Eindruck, dass grundsätzlich die vom Menschen geschaffenen Regeln abgeschafft werden.
Geht das überhaupt noch rechtloser? Sinn wir das nicht schon längst ????
Bravo ! Schon wieder ein Eigentor geschossen ! Den Inhabern von kommerziellen Rechten wird damit der Weg zur Umsetzung erleichtert.
Willkommen in der Buchhaltung.
Und die Unwissenden werden sich nun endlich in Bewegung setzen müssen um vom System nicht geschluckt zu werden. Schulzeit ist angesagt und nicht FC Hollywood + kühles Blondes.