GERICHTSVOLLZIEHER ATTACKIERT – Bewährungsstrafen für Bad Essener „Reichsbürger“

Als der Gerichtsvollzieher kam, griff er zum Baseballschläger: Ein „Reichsbürger“ wurde vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Symbolfoto: dpa

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Als der Gerichtsvollzieher kam, griff er zum Baseballschläger: Ein „Reichsbürger“ wurde vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Symbolfoto: dpaAls der Gerichtsvollzieher kam, griff er zum Baseballschläger: Ein „Reichsbürger“ wurde vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Symbolfoto: dpa

Osnabrück. Als der Gerichtsvollzieher mit der Polizei kam, griff er zum Baseballschläger: Ein 60-jähriger „Reichsbürger“ aus Bad Essen wurde vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch seine 73-jährige Frau ist wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ab jetzt vorbestraft.

Ein Gerichtsvollzieher und vier Polizisten gegen einen 60-Jährigen und eine 73-Jährige – und am Ende muss die Polizei noch Verstärkung rufen. „Ich war total fertig!“, bekannte einer der Polizisten in seiner Zeugenaussage. Was an diesem Tag über fast sechs Stunden im Osnabrücker Amtsgericht verhandelt wurde, ist mit „absurd“ noch zurückhaltend umschrieben.

Schreiben des Gerichtsvollziehers ignoriert

Am 10. Februar dieses Jahres gegen 9 Uhr morgens rückte ein Gerichtsvollzieher gemeinsam mit der Polizei und einem Schlüsseldienst vor dem Haus der Angeklagten in Bad Essen an. Der 60-Jährige und die 73-Jährige standen mit rund 10.000 Euro bei mehreren Gläubigern in der Kreide und hatten die Schreiben des Gerichtsvollziehers ignoriert oder ihn an der Haustür mit folgendem Argument abgefertigt: „Die Bundesrepublik gibt es nicht, und deshalb auch nicht ihre Verfassungsorgane.“
Ideologie der „Reichsbürger“.

Hinter der Aussage steckt die Ideologie der „Reichsbürger“, denen sich die Angeklagten allerdings nicht zuordnen, weil sie sich an dem Begriff stören. Trotzdem deutet alles darauf hin, dass sie die Ideologie dieser – allerdings uneinheitlichen – Bewegung teilen.

Haftbefehl besorgt

Den 44-jährigen Gerichtsvollzieher konnten die Eheleute damit nicht überzeugen. Nach zahlreichen Warnungen besorgte er sich einen Haftbefehl, um damit die Abgabe einer Vermögensauskunft der Eheleute zu erzwingen. Als er dann am 10. Februar mit Verstärkung anrückte und zunächst um Einlass bat, wurde ihm dieser verwehrt. „Wir waren am Abend vorher spät nach Hause gekommen, und ich habe den Schlüssel nicht gefunden“, sagte die Angeklagte. Ihr Mann blieb während ihrer mutmaßlichen Schlüsselsuche im Obergeschoss und rief Freunde an, die er als Zeugen für den vermeintlich unrechtmäßigen Übergriff der Staatsmacht heranholte.

Tür aufgebohrt

Weil der Gerichtsvollzieher die Schlüsselsuche für eine Schutzbehauptung hielt, ließ er die Tür aufbohren. Als das erfolgreich erledigt war, näherte er sich der 73-Jährigen, die eine riesige Stabtaschenlampe über der Schulter hielt und ihn damit vermeintlich attackieren wollte. Das Gericht kam nach unterschiedlichen Zeugenaussagen allerdings zu dem Ergebnis, dass hier kein Angriff vorlag.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Trotzdem musste die Frau mit vereinten Kräften zu Boden gebracht werden. Da sie anschließend minutenlang wild um sich schlug, verurteilte sie das Gericht wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung plus einer Zahlung von 300 Euro an einen gemeinnützigen Zweck.

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Schläge mit Baseballschläger

Ihr Mann, der sich später ebenfalls gegen die Verhaftung wehrte, wurde außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung und einer Zahlung von 1000 Euro an den Gerichtsvollzieher verurteilt. Nachdem der 60-Jährige die Telefonate erledigt hatte, kam er die Treppe herab, griff einen dort stehenden Baseballschläger und schlug den Gerichtsvollzieher damit so, dass der zwei Schulter-Hämatome davontrug.

„Dr. Drucksache“ als Zeuge

Der 60-Jährige bestritt die Schläge und behauptete, er habe den Baseballschläger, den er in einer früheren Einlassung als Dekorationsgegenstand bezeichnet hatte, in einer Art Reflex gegriffen. Interessant war schließlich, wen der 60-Jährige als Zeugen zu sich nach Hause bestellt hatte: Es handelte sich um „Dr. Drucksache“ . Der gelernte Maler und Lackierer bezeichnet sich unrechtmäßig und trotz Verurteilungen als „Dr. jur.“ und verweist darauf, das „Dr.“ stehe für „Drucksache“.

Falscher Doktor befriedet Situation

In der „Reichsbürgerbewegung“ ist er eine Art Guru, manche betrachten ihn als „Bundespräsidenten der Exilregierung“. Am Tatort in Bad Essen machte er mit seinem präsidialen Auftreten aber offenbar tatsächlich eine gute Figur: Polizisten und Gerichtsvollzieher gaben an, dass sich die Angeklagten mit dem Eintreffen von „Dr. Drucksache“ beruhigten und der falsche Doktor damit die Situation befriedet habe.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung vom 13.10.2016

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Dr.med Wilhelm Neumayr
Dr.med Wilhelm Neumayr
7 Jahre zuvor

Wohl die einzigen, die keine Gerichtsvollzieher mögen. Ja, wie hammer`s denn!