Der Eigentümerverband Haus & Grund ruft Immobilieneigentümer ohne Grundsteuerbescheid dazu auf, die Steuer im nächsten Jahr vorerst nicht zu bezahlen. „Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig, sie muss ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr überwiesen werden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der „Bild“ (Donnerstagsausgabe). „Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.“ Damit könne auch späterer Streit um mögliche Rückzahlungen mit den Behörden vermieden werden.
Warnecke rief dazu auf, „den alten Dauerauftrag zu löschen oder die Einzugsermächtigung zu widerrufen“. Laut Warnecke wissen aktuell rund zwei Drittel der Immobilieneigentümer immer noch nicht, wie hoch ihre Grundsteuer im nächsten Jahr ausfällt. Der Verbandspräsident mahnte zugleich, Rücklagen zu bilden, da die Grundsteuer ja nachträglich bezahlt werden müsse.
Foto: Haus und Grund (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
Quelle: MMNews vom 19.12.2024
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Keiner hat auf sein Eigentum „Steuern“ zu zahlen! Legt Euch mit der Brut an!
Das ganze ist eine bodenlose Frechheit. 2019 hat unser Olaf Scholz die Grundsteuergrundlagen neu bearbeitet. Das habt ihr auch dem Kerl zu verdanken. Unfähig…..
Warum Rentner für ihr altes Häuschen mit Garten zur Selbstversorgung mehr zahlen müssen als Firmen die unendlich viel Platz zupflastern….
Über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheidet das Bundesverfassungsgericht, nicht ein Lobbyverband. Zwar wird die Angelegenheit wohl bald erneut dort landen, aber vor einer Entscheidung kann der Herr höchstens seine private Meinung sagen.
Dieses vermauste Gesindel ! Im Konstrukt, Protektorat, Treuhandverwaltung, nennt es wie Ihr wollt, herrscht nach wie vor Kriegsrecht, da kein Friedensvertrag vorliegt und die Feindstaatenklausel der UN in Kraft ist. In Kriegsgebieten werden keine Steuern gezahlt !
O doch. Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung legt sogar ausdrücklich fest, dass das auch eine Besatzungsmacht tun darf und soll, falls erforderlich, um das öffentliche Leben in Gang zu halten.
Jetzt hab ich Dich erwischt❗️Natürlich kenne ich Artikel 48 HLKO. Also doch Besatzung durch die Westalliierten. Die beuten uns aus und füllen sich die Taschen, sind aber trotzdem Pleite. Nun reißen sie uns mit❗️Die vielen Fressmaden kann das deutsche Volk nicht mehr ernähren. Das ganze System braucht Erneuerung.
Davon habe ich dort leider nichts gelesen. Die HLKO ist zwar geltendes Recht, findet aber keine Anwendung, weil nämlich (sitzt du gut?) kein Krieg ist. Und auch keine Besatzung. Das ist so ähnlich wie Art. 115a-l GG.
Art. 4 [Gewalthaber] Die Kriegsgefangenen unterstehen
der Gewalt der feindlichen Regierung,
aber nicht der Gewalt der Personen oder der
Abteilungen, die sie gefangen genommen haben. Sie
sollen mit Menschlichkeit behandelt werden. Alles, was
ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr
Eigentum mit Ausnahme von Waffen, Pferden und
Schriftstücken militärischen Inhalts.
Art. 47 [Plünderungsverbot]. Die Plünderung ist
ausdrücklich untersagt.
Art. 48 [Erhebung von Abgaben]. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zölle und
Gebühren, so soll er es möglichst nach
Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden
Vorschriften tun; es erwächst damit für
ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des
besetzten Gebiets in dem Umfange zu
tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu
verpflichtet war.
Die aktuelle Situation im Thema „Grundsteuer“ bietet demnach viel Angriffsfläche.
Eigentümer können nur Menschen sein und keine PERSONEN; letztere sind Fiktionen auf dem Papier, erkennbar an der Schreibweise der Namen in großen Lettern, z.B. im Personalausweis. Folglich sind die Grundsteuern Fake und so auch der gesamte Eigentümer-Verband.
Übrigens: Auch die Haager Landkriegsordnung, die 1907 erstellt wurde, wurde von einer Regierung verabschiedet, die unter Seerecht agierte und kein Mandat für Änderungen am Landrecht hatte. Somit ist die HLKO auch nur Fake. Mal an die Rheinwiesen-Lager denken.