Frankreich – Gericht weist Le Pens Antrag gegen Ausschluss von Wahlen ab

10.07.2025

Marine Le Pen und ihre Familie: Wie geht es weiter mit Frankreichs ...

Marine Le Pen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Antrag der französischen Rechtspopulistin Le Pen abgewiesen, mit dem sie gegen ihren Ausschluss von Wahlen vorgehen wollte.

Die Entscheidung der Straßburger Richter fiel einstimmig. Le Pen war Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegte. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.

Le Pen hatte den Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, weil sie angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit nicht in der Lage wäre, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren.

Quelle: Deutschlandfunk vom 10.07.2025

Sie finden staseve auf Telegram unter

https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung und Gesundheit: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulla
Ulla
4 Monate zuvor

Sicher alles von langer Hand inszeniert worden? Kann mir nicht vorstellen dass sie so blöd war mit den Geldern.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Monate zuvor

Es gibt kein gleicheres Schwein! Die eine Sorte hat glatte Schwänze, die andere Ringelschwänze! Die Legarde ist zwei Mal rechtskräftig in Paris wegen Untreue verurteilt worden. Sie erhält kein Urteil wegen Ihrer hohen Funktion in der EU!

Ulla
Ulla
4 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Die hätte in den Knast wandern sollen. Bodenlose Frechheit dass die weiter wursteln darf.