KALTER KRIEG: EU verlängert Sanktionen gegen Russland um sechs Monate

Die EU verlängert die Sanktionen gegen Russland um sechs Monate. Genaue Gründe für die Maßnahme gab die EU nicht bekannt. Die Sanktionen haben die deutsche Wirtschaft bereits einen Schaden von 17 Milliarden Euro zugefügt.

Bundeskanzlerin Merkel nach dem EU-Gipfel in Brüssel. (Foto: dpa)

Bundeskanzlerin Merkel nach dem EU-Gipfel in Brüssel. (Foto: dpa)

Die Staats- und Regierungschefs der Europäische Union haben sich Diplomaten zufolge auf die Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland bis Mitte 2017 geeinigt. Die wegen der Ukraine-Krise verhängten Strafmaßnahmen blieben für sechs weitere Monate bestehen, sagten die Diplomaten am Donnerstag am Rande des EU-Gipfels in Brüssel. Die EU macht eine Lockerung der Sanktionen von der Umsetzung der Friedensvereinbarungen von Minsk abhängig und wirft der Regierung in Moskau vor, die pro-russischen Separatisten in der Ost-Ukraine zu unterstützen.

Aus der Bundesregierung war am Mittwoch verlautet, die technische Verlängerung der Strafmaßnahmen könne am Freitag auf den Weg gebracht werden. Ohne Beschluss der EU wären die Sanktionen Ende Januar ausgelaufen.

Es ist unklar, warum die EU die Sanktionen wenige Wochen vor dem möglichen Amtsantritt von Donald Trump verlängert hat. Es ist denkbar, dass Trump einen konstruktiven Weg mit Russland einschlägt.

Zuletzt hatte der scheidende US-Präsident Barack Obama in Berlin auf die Verlängerung der Sanktionen gedrängt. Es ist unbekannt, ob sich einer der EU-Politiker oder Bundeskanzlerin Merkel mit jemandem aus der neuen US-Administration besprochen hat.

Der Schaden der Sanktionen beläuft sich bis dato auf 17 Milliarden Euro.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 16.12.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wo bleibt der Aufschrei der Wirtschaft? Sind die alle so verblödet dass sie mitspielen?
17 Mrd. das muss man sich mal überlegen und alle machen mit.

Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Welchen Sinn soll die Verlängerung haben und warum wird die nicht begründet? Kann ein demokratisches Europa sich das leisten? Sind Gerichtsurteile auch im besetzten Deutschland Urkunden und falls ja, welche Bedeutung haben die ohne handschriftliche Unterzeichnung und Ausfertigungen ohne Beglaubigung? Ist irdisches Recht teilbar oder halten wir uns besser an das Bürgerliche Gesetzbuch von 1891? In § 126 sehe ich:

„Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.“

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland/ sollten wir uns darüber zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschen Rechtswirksamkeit vor! Wer hat so einen Beschluss oder Urteil erhalten und stellt es mir per Email an Reichstag@Deutschland.ms zur Verfügung?

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Herr Putin lacht die doch alle aus und keiner merkts. Denn wer zuletzt lacht, lacht am Besten, war schon immer so. Politik von heute wurde schon vor 10 Jahren gemacht, man sollte darüber nachdenken. Und die Banken brauchen Geld, echtes Geld .