Einigung auf Richtlinie – EU verschärft das Waffenrecht

Die Regeln für Schusswaffen werden strenger: Nach langen Verhandlungen haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten auf neue Regeln geeinigt – auch als Reaktion auf den Terroranschlag von Paris.

© Jeannette Corbeau

Von Markus Becker, Brüssel

In Belgien sichergestellte Waffen
AFP

In Belgien sichergestellte Waffen

 

Es waren lange und zähe Verhandlungen, doch nun wird das Waffenrecht in der EU teils deutlich verschärft: Am Dienstag teilten Vertreter der EU-Mitgliedstaaten mit, dass man sich mit der Kommission und dem Europaparlament auf die Neufassung der Waffenrichtlinie geeinigt habe.

Die EU-Kommission hatte nach dem Terroranschlag von Paris im November 2015 die Überarbeitung der Richtlinie vorgeschlagen. Ein zentrales Ziel war das Verbot halbautomatischer Sturmgewehre. Während Vollautomaten im Dauerfeuer schießen, sobald man den Auslöser betätigt, feuern Halbautomaten nur einen Schuss ab und laden dann selbst nach. Das ermöglicht eine große Präzision bei immer noch schneller Schussfolge.

Derartige Zivilmarkt-Versionen von Kriegswaffen – bekannte Beispiele sind die Kalaschnikow- oder die amerikanischen AR-15-Sturmgewehre – wurden wiederholt bei Amokläufen und Terroranschlägen eingesetzt, auch in Paris wurden mit solchen Waffen Dutzende Menschen umgebracht. Allerdings konnte die Kommission sich nicht damit durchsetzen, alle Varianten der Kalaschnikow- und AR-15-Gewehre in der Richtlinie ausdrücklich zu nennen.

Für Privatleute verboten sind nun künftig:

  • vollautomatische und militärische Waffen,
  • vollautomatische Waffen, die zu halbautomatischen umgebaut wurden,
  • Kurzwaffen mit Magazinen von mehr als 20 Schuss und Langwaffen mit mehr als zehn Schuss,
  • halbautomatische Langwaffen, die ohne Änderung ihrer Funktion auf eine Gesamtlänge von weniger als 60 Zentimeter verkürzt werden können.

Darüber hinaus sollen Waffen, die zu Schreckschusswaffen umgebaut wurden, in ihrer vorherigen Verbotskategorie verbleiben. Bisher waren sie nach dem Umbau komplett unreguliert, mit oft tragischen Folgen. Beim Amoklauf von München im August etwa benutzte der 18-jährige David S. eine reaktivierte Theaterwaffe, mit der er neun Menschen und sich selbst tötete.

Zudem müssen künftig alle wichtigen Teile von Schusswaffen markiert werden, vor allem, um die Ermittlungen nach Verbrechen zu erleichtern. Um entsprechende Datenbanken aufzubauen, müssen Händler in den EU-Staaten jede Transaktion elektronisch registrieren. Museen und Sammler, deren Waffenkäufe auf EU-Ebene bisher nicht reguliert waren, fallen nun zwar ebenfalls unter die Richtlinie. Allerdings dürfen sie unter Auflagen weiterhin Kriegswaffen kaufen, darunter Maschinengewehre oder Granatwerfer. Auch Sportschützen ist es noch immer erlaubt, sich halbautomatische Pistolen und Sturmgewehre zuzulegen.

Aggressive Lobbyarbeit von Sportschützen und Jagdverbänden

Jagdverbände und Sportschützen waren zuvor aggressiv gegen die neue Richtlinie vorgegangen, EU-Beamte berichteten gar von Gewaltandrohungen. Die Gegner der Richtlinie behaupteten unter anderem, die EU-Kommission wolle Waffen beschlagnahmen, was allerdings nicht geplant war. Der europäische Jägerverband FACE sagte nach der Einigung, es gebe „keine Verbindung zwischen dem Besitz legaler ziviler Feuerwaffen für Jagd oder Sport und kriminellem Verhalten und Terrorismus“.

Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Erst am vergangenen Donnerstag erschoss ein Arzt in Marburg einen Kollegen und dann sich selbst. Der Täter war Sportschütze, die Waffe besaß er nach Angaben der Staatsanwaltschaft legal. Elf Tage zuvor hatte ein 43-jähriger Sportschütze aus Mönchengladbach seine ehemalige Lebensgefährtin und deren 17-jährigen Sohn getötet, bevor er seine – ebenfalls legale – Waffe gegen sich selbst richtete. Auch das halbautomatische Ruger-Gewehr und die Glock-Pistole, mit denen Anders Breivik im November 2011 auf der norwegischen Insel Utoya ein Massaker mit 67 Toten anrichtete, hatte er sich legal besorgt. Um an die Pistole zu kommen, war er eigens einem Schützenverein beigetreten.

Wie stark die EU-Richtlinie sich in den einzelnen Mitgliedstaaten auswirkt, hängt vom jeweils dort gültigen Waffenrecht ab. In Deutschland ist es in den meisten Punkten schon jetzt strenger und muss dementsprechend nicht geändert werden.

Die neuen Regeln müssen vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten nun noch offiziell gebilligt werden, was allerdings als Formalie gilt. Die EU-Kommission spricht insgesamt von einem Erfolg, auch wenn sie sich nicht mit allen Vorschlägen durchsetzen konnte. „Wir haben hart für eine ehrgeizige Vereinbarung gekämpft, die die Gefahr von Schießereien in Schulen, Ferienlagern oder von Terrorattacken mit legalen Feuerwaffen senkt“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Er wäre gern weiter gegangen, doch auch die nun gefundene Einigung sei „ein Meilenstein bei der Waffenkontrolle in der EU.“


Zusammengefasst: Die EU-Kommission hat sich nach langem Ringen mit den EU-Staaten und dem Europaparlament auf eine Verschärfung des Waffenrechts verständigt. Bei der Regulierung von Schusswaffen gibt es nun deutliche Fortschritte, allerdings auch weiterhin Ausnahmen insbesondere für Sportschützen.

Quelle: Spiegel-online vom 20.12.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Das war schon lange zu erwarten. Jetzt wird das Volk systematisch entwaffnet damit wir uns nicht wehren können wenn Murksels Asylantenpack auf uns losgeht.
Dreckiges Spiel.

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