50. Geburtstag zweier unterbelichteter bis ignorierter Menschenrechtspakte

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Wien/London (ADN). Zwei bedeutende Menschenrechtspakte haben soeben ihren 50. Geburtstag gefeiert. Es handelt sich um den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie den Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte.

Trotz des erreichten ansehnlichen Alters blieben diese internationalen Kontrakte bislang wenig beachtet, unterbelichtet und werden nicht selten einfach ignoriert. Das gilt sogar für die juristische Zunft – auch in diversen bundesdeutschen Rechtsinstanzen. Politiker instrumentalisieren die beiden Vertragswerke fast ausschließlich in Sonntagsreden und Menschenrechtsappellen, in denen die Verhältnisse in anderen außereuropäischen Staaten angeprangert werden sollen.

Solche Vorwürfe gehen den Volksvertretern leicht von den Lippen. Werden sie jedoch auf Mängel in der Wahrnehmung der Menschenrechte im eigenen innerstaatlichen Zirkel angesprochen oder angeschrieben, wird das in der Regel empört zurückgewiesen. Häufig wird gar nicht reagiert.

Dass es jedoch mit der praktischen Umsetzung beider Pakte in Europa einschließlich der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht zum besten bestellt ist, erläutert Koldo Casla von der Kings School London anlässlich des Jubiläums auf dem Wissenschafts-Nachrichtenportal „The Conservation“. Zuerst nennt der Forscher und ehemalige Chef des Stabes des baskischen Menschenrechtsbeauftragten (Ararteko) mentale Schwächen in der administrativen Wahrnehmung.

Zwar hätten fast alle Länder beide Pakte unterschrieben, aber der zweite werde nicht so ernst genommen wie der erste. Die UNO sei schlecht beraten gewesen, die betreffenden Rechte überhaupt in zwei Pakete zu trennen. Zudem sei der letztlich in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte IPbpR viel konkreter formuliert als der zweite, der bei Insidern in Europa auch als Sozialcharta bekannt ist und sehr viel schlechter überwacht wird.

Diese unterschiedliche Gewichtung schlägt sich auch im deutschen Grundgesetz nieder. Die BRD hat beide Pakte unterschrieben. Allerdings wurde nur der erste ins Grundgesetz aufgenommen. Der zweite Kontrakt, der auch das Recht auf Wohnung, Arbeit und kulturelle Teilhabe beinhaltet blieb außen vor. ++ (mr/mgn/17.12.16 – 344)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.12.2016

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