Frankfurt (Oder) startet Verfahrenslawine – Brandenburg vermisst tausende Flüchtlinge

SYMBOLBILD: Viele Menschen drängen sich auf einem Bahnsteig (Quelle: rbb Fernsehen/Brandenburg aktuell)
17.02.2017 | Michael Lietz

Frankfurt (Oder) startet VerfahrenslawineBrandenburg vermisst tausende Flüchtlinge

Brandenburgs Behöden wissen nichts über den Verbleib tausender Flüchtlinge. Nicht auffindbar sind laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bis zu einem Fünftel der 18.000 Flüchtlinge, die nur mangelhaft erfasst ins Land kamen. Zur Aufklärung startet die Behörde nun 18.000 einzelne Ermittlungsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat ein bisher beispielloses Verfahren zur Ermittlung verschwundener Flüchtlinge angestrengt. Sie will damit den Aufenthaltsort von Tausenden von Flüchtlinge überprüfen.

Von den 18.000 Menschen, die 2015 nur mangelhaft erfasst nach Brandenburg gekommen waren, hat die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge bislang 1.000 überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass 15 bis 20 Prozent dieser Menschen „überhaupt nicht bekannt, also offensichtlich abgetaucht sind“ – das sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding am Freitag dem rbb-Nachrichtenmagagzin „Brandenburg aktuell“. Die Personen könnten in Deutschland untergetaucht oder in andere Staaten weitergereist sein, so Scherding. Es sei auch „denkbar, dass darunter auch Menschen sind, die andere Ziele verfolgen“, sagte Scherding auf die Frage, ob unter den Abgetauchten auch Terroristen sein könnten.

Ulrich Scherding von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) spricht am 17.02.2017 mit Brandenburg aktuell (Quelle: rbb Fernsehen/Brandenburg aktuell)
Ulrich Scherding, Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)

BAMF verweigerte die Herausgabe von Flüchtlingsdaten

Insgesamt hatte das Land Brandenburg im Jahr 2015 rund 47.000 Flüchtlinge aufgenommen; darunter waren die 18.000, von denen bei der Ankunft in Bayern nur spärliche Daten notiert worden waren. Diese Daten wollte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) im vergangenen Jahr beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgleichen lassen.

Das BAMF lehnte das Ersuchen allerdings ab und wurde darin auch vom Landgericht Frankfurt (Oder) bestätigt. Man könne Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht stellen, entschied das Gericht im September 2016. Daher dürfe es auch keine Rasterfahndung geben. Die Staatsanwaltschaft in der Oderstadt ist anderer Meinung. In allen Fällen bestehe „grundsätzlich zumindest der Anfangsverdacht der illegalen Einreise nach Deutschland“, sagte Oberstaatsanwalt Scherding dem rbb.

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Bis zu 3.600 Flüchtlinge könnten verschwunden sein

Daher entschied sich die Staatsanwaltschaft zu einem Schritt, der nach rbb-Informationen bislang einmalig in Deutschland ist: Wegen des Verdachts der illegalen Einreise wurden 18.000 einzelne Ermittlungsverfahren eröffnet. Auf dieser Grundlage erhält die Staatsanwaltschaft Akten aus dem Ausländerzentralregister. Diese Daten sollen mit den Angaben verglichen werden, die die Flüchtlinge bei ihrer Einreise 2015 gemacht hatten. Rechnet man die Quote hoch, die sich bei bislang 1.000 untersuchten Datensätzen ergeben hat, würde das bedeuten, dass von rund 18.000 Flüchtlingen bis zu 3.600 verschwunden sind.

Der Innenminister Karl-Heinz-Schröter (SPD) spricht am 17.02.2017 mit Brandenburg aktuell (Quelle: rbb Fernsehen/Brandenburg aktuell)
Karl-Heinz Schröter (SPD), Innenminister von Brandenburg

Dass viele der Menschen, die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung nach Deutschland kamen, später wieder vom Radar der Behörden verschwanden, ist bekannt. Allerdings haben die Behörden noch nie ein so aufwändiges Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allein das Anlegen einer Akte dauere rund 20 Minuten, berichtet rbb-Reporter Michael Lietz. Bei so vielen Fällen summiere sich das auf 6.000 Arbeitsstunden. Die eigentliche Ermittlungsarbeit würde einen ungleich höheren Aufwand bedeuten. Nach rbb-Informationen verlangt die Staatsanwaltschaft daher auch zusätzliches Personal.

Innenminister sieht keinen Grund zur Beunruhigung

Die brandenburgische Landesregierung indessen betrachtet die Ermittlungsarbeit der Frankfurter Ermittler mit Gelassenheit. Es sei offensichtlich, dass in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 viele der Flüchtlinge „Brandenburg als Transitland benutzt haben“, sagte Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) am Freitag dem rbb. Viele der Menschen seien nach Skandinavien oder zu ihren Familienangehörigen in andere Bundesländer weitergereist, so der SPD-Politiker. Er gehe davon aus, „dass viele auch wieder den Weg in die Heimat genommen haben“.

Mit Informationen von Michael Lietz

Quelle: rbb vom 17.02.2017

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Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Es gibt keine illegalen Flüchtlinge. Murksel hat die durchgewunken, ganz illegal. Also doch legal?

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Die Investoren Armee wird sich irgendwo versteckt haben um auf zu tauchen wenn es, nach ihrer Meinung, an der Zeit ist. Hat Ihnen doch Allah dieses Land versprochen. In den Moscheen wird fleißig gepredigt. Wenn das so weiter geht, kommt es zum Bürgerkrieg.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Deutschland wird durch dieses Gesindel kaputt gemacht. Das ist von unserer Regierung aber so gewollt. Wann kapiert das der Michel und wehrt sich endlich?

Schmeisst das ganze Pack aus dem Land.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Da es hier keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt, was Amtsmißbrauch des Ausstellers wäre. Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Somit begeht jeder Amtsanmaßung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 ).

Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig. Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten.

Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Was aber tun gegen das Unrecht im besetzten Deutschland? Dies ist auch im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Alle Behörden haben sich an die Urteile des BVerfG zu halten. Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht. Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind – ausgewiesen durch die Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer, welche Firmen nur auf eigenen Antrag erhalten – können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen darf? Kann das Ihr Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung!

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen, sondern von Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein, erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

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Templerorden der Freiheit.org

Alle die sich nicht melden sofort Geldhahn zu auf 10 Jahre!!!

https://www.templerordenderfreiheit.org/modernisiert

Alle die sich nicht melden sofort Geldhahn zu auf 10 Jahre!!!

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Nee, Geldhahn für immer zu und Tritt in den Affenarsch, Ende im Gelände und ab nach Muselmanien.