Johanna Uekermann: „Wäre mir lieber, wenn alle bleiben könnten“: Juso-Chefin will Abschiebungen stoppen

Johanna Uekermann
dpa/Daniel KarmannJohanna Uekermann.
Montag, 20.02.2017, 07:58

staatslehre


Die Bundesvorsitzende der Jungsozialisten (Jusos) in der SPD, Johanna Uekermann, hat sich in einem Interview gegen die Abschiebung von Migranten ohne Bleibeperspektive ausgesprochen.

„Mir wäre es lieber, wenn alle bleiben könnten“, sagte Uekermann der „Welt“. Die Jusos befürworteten ein „globales Recht auf Migration“, so die SPD-Politikerin weiter. Jeder Mensch habe das Recht auf eine individuelle Prüfung seiner Herkunftsrechts. SPD-Vertreter hatten zuletzt eine konsequentere Abschiebung von Asylbewerbern ohne Bleiberecht gefordert.

„Wollen keine Selektion nach rein wirtschaftlichen Faktoren“

Deswegen lehnten die Jusos auch das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ ab, erklärte Uekermann. Der Begriff bezeichnet Länder, von denen der Gesetzgeber annimmt, in ihnen finde keine politische Verfolgung statt. Asylanträge aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt. Die Anwendung des Konzepts ist umstritten, weil der Bund auch politisch instabile Staaten wie Afghanistan als „sichere Herkunftsstaaten“ einstuft.

Auch dem Entwurf ihrer eigenen Partei für ein Einwanderungsgesetz steht Uekermann ablehnend gegenüber. „Wir wollen keine Selektion nach rein wirtschaftlichen Faktoren, wie es der aktuelle Entwurf vorsieht“, so die Juso-Vorsitzende in der „Welt“. Das Vorhaben benachteilige Frauen massiv, kritisierte Uekermann. Frauen hätten in ihren Heimatländern seltener Zugang zu Bildung und seien daher „wirtschaftlich für Deutschland nicht interessant“. Auf der anderen Seite würden gut integrierte, junge Menschen abgeschoben, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren oder zur Schule gehen.

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„Greencard-Lotterie“ für Migranten

Darüber hinaus sprach sich Uekermann für die Einführung „einer Art Greencard-Lotterie“ aus: Ein Teil der zur Verfügung stehenden Plätze soll verlost werden, „um solchen Leuten eine Chance zu geben, die sonst keine hätten“, regte die Juso-Vorsitzende an. „Auch damit ließe sich Druck aus dem Asylsystem nehmen.“

Für Migranten, die trotzdem wieder in ihr Heimatland zurückkehren, forderte Uekermann eine „weltweite Portabilität von Rentenansprüchen“. Wer nach längerer Arbeit in Deutschland seinen Lebensabend in der Heimat verbringen möchte, „darf solche Ansprüche nicht verlieren“. Auf diese Weise könnten Migranten ihr in Deutschland erworbenes Wissen in ihrem Heimatland leichter einbringen: „Uns ist allen geholfen, wenn es in den Herkunftsländern auch einen ‚Brain-Gain‘ gibt.“

Quelle: Focus-online vom 20.02.2017

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[…] Veröffentlicht am 20. Februar 2017 von staseveinfo Zum Artikel […]

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Mit solchen Leuten und Argumenten wird es die SPD schwer haben, an die Macht zu kommen.

Heidi
Heidi
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Geronimo, sie können doch gerne bleiben, wenn die gesamte SPD auf ihre Diäten und sonstigen finanziellen Zuwendungen verzichtet und sich verpflichtet, die bei sich aufzunehmen, denn wer die Musik bestellt und bestimmt, was gespielt wird, sollte auch bezahlen.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

War das früher auch so? Staatsangehörigkeit Deutschland:

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 der BRD mit dem Az: 2 BvF 1/73 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland, Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch wurde die nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht, wie immer gesagt wird, Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach Handelsrecht nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter drei republikanisch verfasste Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Diese Dame stammt vom Felde David‘ und somit bedarf es keiner weiteren Debatte.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Schiebt diese doofe Trulla gleich mit ab und gut ist. Solche Weiber braucht Deutschland wirklich nicht.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Liebe Heidi, ich möchte die SPD, vor allem unter Schulz, auch nicht in der Regierungsverantwortung sehen. Der Mars ist uns näher als der SPD die Ideale ihres Vorgängers, des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins.

Heidi
Heidi
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Schau mal, Geronimo, was Kurt Tucholsky schon in den 30ern oder Anfaang der 40iger über die SPD sagte. Die waren damals schon so und haben sich bis heute nicht geändert: „Es ist ein Unglück, daß die SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands heißt. Hieße sie seit dem 1. August 1914 Reformistische Partei oder Partei des kleinern Übels oder Hier können Familien Kaffee kochen oder so etwas –: vielen Arbeitern hätte der neue Name die Augen geöffnet, und sie wären dahingegangen, wohin sie gehören: zu einer Arbeiterpartei. So aber macht der Laden seine schlechten Geschäfte unter einem ehemals guten Namen“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Die Juso Tante kann gleich mit verschwinden auf ein Insellager für Schwerstkriminelle. Dort kann die sich ihren Lieblingen zur Verfügung stellen, auf geht’s., möge ihr die Schädeldecke wegfliegen wegen übermäßiger Abfüllung.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Außerdem ähnelt ihre Oberlippe der von Merkel. Was sagt uns das?

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Die Abstammung verrät sich immer.