Fake-News nicht per Wahrheitsministerium zu bekämpfen

Berlin (ADN). Fake-News kann man nicht mit einem Wahrheitsministerium bekämpfen. Es ist die Aufgabe von Journalisten, die Wahrheit zu recherchieren. Das erklärte der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitungsverleger und Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, Mathias Döpfner, am Sonntag in Berlin auf einer vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) am Rande der „Berlinale 2017“ organisierten Podiumsdiskussion mit Spitzenvertretern deutscher Medien.

Das derzeitige Modewort Fake-News sei im Übrigen gar nicht neu. Diese Erscheinung habe es schon im Mittelalter gegeben. Insofern gelte es zuallererst Ruhe zu bewahren. Nicht aus Angst vor dem Sterben dürfe Selbstmord begangen werden.

Die Warnungen vor dem Populismus und die Forderung, ihn einzudämmen, gingen zudem in die falsche Richtung. Im Gegenteil. „Wir brauchen mehr Populismus für die richtige Sache“, so Döpfner. Deshalb habe der Journalismus noch seine besten Zeiten vor sich. Er ergänzte: „Wenn wir aus dem Technologie-Unternehmen Facebook ein Medienunternehmen machen wollen, dann werden Vielfalt und Wettbewerb vernichtet.“

Facebook habe dann mit seinen rund zwei Milliarden Kunden ein Weltmeinungsmonopol und es obsiege die Einfalt. 

staatslehre

Einleitend zu der Veranstaltung hatte ZDF-Chef Thomas Bellut darauf hingewiesen, dass bei einem Drittel der Medienkonsumenten das Vertrauen gegenüber Presse, Funk und Fernsehen inzwischen gering oder gar nicht mehr vorhanden ist. Es habe Zeiten gegeben, in der dieser Anteil sogar noch höher gelegen hat. „Das können wir im ZDF so nicht hinnehmen“, meint Bellut.  Diesem Phänomen, das die Wissenschaft „kognitive Dissonanz“ nennt, sei entgegenzutreten. ++ (me/mgn/19.02.17 – 048)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46) vom 19.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Staatsangehörigkeit Deutschland:

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 der BRD ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland (Besatzungszonen der 3 Westmächte), Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit des Waffenstillstandes im Jahr 1918 und dem Putsch wurde die Handlungsfähigkeit nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre Rechtsnachfolger des Reiches, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht, wie immer gesagt wird, Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach Handelsrecht nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter drei republikanisch verfasste Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Das können wir im ZDF so nicht hinnehmen“,

Ausgerechnet die beschweren sich. Da lachen die Hühner. Wer bringt denn am meisten Lügengeschichten und muss hinterher zurückrudern wenn erwischt ?????

Heidi
Heidi
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Es sieht eher so aus, als ob der Journalismus seine besten Zeiten schon hinter sich hat. Als noch kein Internet existierte, aus dem man sich umfassend informieren konnte, hatte der Journalismus seine besten Zeiten, denn da konnten sie alles verkaufen und ihnen wurde geglaubt. Ausgerechnet das ZDF, das seine Fähigkeit, Zu Dumm zum Fälschen zu sein, mehr als einmal unter Beweis gestellt hat, muss hier ein Bohey machen. Glaubwürdigkeit ist was anderes.