„Neben Alkohol gab‘s nur Strauchtomaten“: Marktchefin kontert Polizei

 

Im Internet hatte es Anschuldigungen gegeben, dass die Beamten „Taxi fahren“, damit sich Flüchtlinge mit Alkohol versorgen können. Gegen diesen Vorwurf wehrte sich Polizeichef Thomas Gubert. Nun meldete sich die Marktleiterin in Schlotheim zu Wort.

 

Nein, der Griff zum Schnaps sei kein zufälliger an der Kasse gewesen, sagte die Marktleiterin am Donnerstag. Symbolfoto: Oliver BergNein, der Griff zum Schnaps sei kein zufälliger an der Kasse gewesen, sagte die Marktleiterin am Donnerstag. Symbolfoto: Oliver Berg

Schlotheim. Polizeichef Thomas Gubert wehrte sich am Dienstag gegen Vorwürfe, die Beamten „fahren Taxi, damit sich Flüchtlinge mit Alkohol versorgen“. Derartige Anschuldigungen hatte es zuvor im Internet gegeben, als Beamte mit einem in Obermehler lebenden Asylbewerber in einem Supermarkt in Schlotheim einkaufen waren.

„Wir haben den Mann wegen einer Straftat aufgegriffen, mussten mit ihm nach Obermehler, um seine Personalien zu überprüfen. Dass die Kollegen mit ihm einkaufen gingen, sollte zur Deeskalation beitragen“, so Gubert. Der Mann habe den Beamten gegenüber angegeben, keine Lebensmittel mehr zu Hause zu haben. Dass er dann an der Kasse nach einer kleinen Flasche Alkohol griff, war vorher nicht absehbar.“

Am Donnerstag meldete sich die Marktchefin zu Wort und widersprach dem Polizeichef: Nein, der Griff zum Schnaps sei kein zufälliger an der Kasse gewesen. Der Mann sei „gezielt zu zwei Flaschen Wodka“ gegangen. Und: Von einem Einkauf, um den Kühlschrank zu füllen, könnte man nicht sprechen: „Neben Alkohol gab‘s nur Strauchtomaten.“

Quelle: Thüringer Allgemeine vom 17.02.2017

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Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Die bunzlerin konnte ja nicht wissen, dass es unter den fichlingen auch Strauchdiebe gibt.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Staatsangehörigkeit Deutschland:

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 der BRD mit Az: 2 BvF 1/73 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland, Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch wurde die nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht, wie immer gesagt wird, Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach Handelsrecht nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter drei republikanisch verfasste Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

So weit ist es mit Deutschland schon gekommen dass die Polizei mit dem Gesindel einkaufen fährt. Herr lass Hirn regnen.