EU-Grenzschutz: Grünen-Politikerin Lochbihler kritisiert Zusammenarbeit mit Sudan

Die Grünen-Europaabgeordnete Barbara Lochbihler (AFP / John Thys)
Die Grünen-Europaabgeordnete Barbara Lochbihler (AFP / John Thys)

staatslehre

Die Menschenrechtsbeauftragte der Grünen im Europäischen Parlament, Lochbihler, kritisiert das Vorhaben der EU, beim Grenzschutz mit dem Sudan zu kooperieren.

Es sei völlig unklar, wie die Pläne zur Schulung von Grenzbeamten in dem Land
und das gemeinsame Vorgehen gegen Schleuser umgesetzt werden sollten, sagte Lochbihler im Deutschlandfunk. Sie verwies auf enge Verflechtungen zwischen Menschenhändlern und einzelnen Regierungsangehörigen. Die Grünen-Politikerin forderte, nicht allein auf Grenzabschottung zu setzen, sondern schutzbedürftige Menschen aus dem Sudan direkt nach Deutschland zu holen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.02.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Die hat doch wohl nicht alle Tassen im Oberstübchen. Wir sollen das Pack ins Land holen. Wer wählt solche Typen eigentlich ?

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Die Dummtrulla soll nach Nubien umziehen. Da hat sie dann genügend schwarzer Kerle um sich.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Da es in Deutschland keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht vom Staat ausgestellt. Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt Ungültigkeit. Gesetze, die zwingende Vorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind nichtig. Nichtige Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen entfalten keine Wirkung!

Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Was aber tun gegen das Unrecht?

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Alle Behörden haben sich an die Urteile des BVerfG zu halten. Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht. Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind – ausgewiesen durch die Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer, welche Firmen nur auf eigenen Antrag erhalten – können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen darf? Kann das Ihr Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung!

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen, sondern von Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein, erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!