Katastrophal: Zurückrudern und Verschwörungstheoretikern doch Recht geben ?

Leipzig, 22. Februar 2017 (ADN). Ein genereller Wandel zeichnet sich ab. Die Ausgegrenzten, Abgehängten und sogar die Verschwörungstheoretiker der Gesellschaft mit ihren angeblich völlig verkorksten Weltbildern und Ansichten finden überraschende Bündnispartner.

Und zwar aus Kreisen, die keiner vermutet – denen der Reichen, Intelligenten und Mächtigen. Anschaulich beschreibt das die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Mittwoch ganzseitig unter der Überschrift „Die neue Angst vor der Apokalypse“.

Die Milliardäre der Zukunftsindustrie im US-amerikanischen Silicon Valley und anderswo trauen ihrem eigenen Fortschritt nicht. Um im Falle eines Falles zu überleben, vor Chaos, Krieg und Unruhen verschont zu bleiben, rüsten sie sich mit Pässen, Atombunkern und abgeschotteten Inseln aus. Die x-fachen Ableger der modernen Arche Noah kosten irrwitzige Summen. Dennoch werden die gigantischen Gelder für die erwarteten Katastrophen aufgebracht. Gründe für die mutmaßlich bevorstehende Selbstvernichtung der Menschheit beschreibt die LVZ beispielsweise so: „Die Welt ist durch Internettechnologie schneller, effizienter, aber eben auch verwundbarer geworden – das weiß wahrscheinlich kaum jemand besser als die Chefs der Technologiekonzerne aus dem Silicon Valley.

Zumindest einige blicken offenbar auch einigermaßen illusionslos auf die negativen Folgen ihrer eigenen Produkte. Künstliche Intelligenz wird in Zukunft viele, auch anspruchsvolle Jobs überflüssig machen. Die Idee liegt nahe, dass sich der Zorn der Leidtragenden gegen die richtet, die von dieser Entwicklung sogar noch profitieren.“ Das berühmte Tal in Kalifornien sei schon jetzt der zweitreichste Ort in den USA.

Vervollständigt wird der erschütternde Report mit einem Interview, das mit dem „Prepper“ Bastian Blum aus Krefeld geführt wurde. Er hat Vorkehrungen getroffen, um sich sechs Wochen lang selbst zu Hause versorgen zu können. So trotze er den in seinem Szenario befürchteten drei Katastrophenfällen: andauernder Stromausfall, Chemieunfall oder einem schweren Sturm oder Orkan. Inzwischen regstriere er gegenüber der Gemeinschaft der „Prepper“, die sich auf Katastrophen sehr konkret einstellen und deren Zahl von 100.000 bis 150.000 in Deutschland liegen soll, mehr Ernsthaftigkeit in seiner engeren Umgebung.

Sogar der seriöse Publizist Heribert Prantl sieht die Welt auf den Kopf gestellt und zeigt sich höchst verunsichert. Seit dem jüngsten BGH-Urteil zu den Bausparverträgen, in denen die Richter glasklare Vertragsinhalte ins genaue Gegenteil verkehren und diesen hanebüchenen Zustand zementieren wollen, zieht der ehemalige Richter und jetzige prominente Journalist in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) die verzweifelte Schlussfolgerung: „Das Sichere ist nicht sicher; und so wie es ist, so bleibt es nicht.“

Das habe bisher für die Krisengebiet der Welt gegolten. Seit Neuestem habe diese Formel auch der Deutschen Inbegriff von Sicherheit, Recht und Ordnung infiziert: Karlsruhe. Der dort ansässige Bundesgerichtshof (BGH) habe mit einem Kernsatz des Rechts gebrochen. Dieser Satz lautet „Pacta sunt servanda/Verträge muss man halten“.  ++ (kt/mgn/22.02.17 – 050)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 23.02.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Die Reichen haben längst ihre Schutzbunker und Exile wo sie sich verstecken können bis die Welt vom Unrat gesäubert ist.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Da es in Deutschland keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht vom Staat ausgestellt. Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt Ungültigkeit. Gesetze, die zwingende Vorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind nichtig. Nichtige Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen entfalten keine Wirkung!

Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Was aber tun gegen das Unrecht?

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Alle Behörden haben sich an die Urteile des BVerfG zu halten. Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht. Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind – ausgewiesen durch die Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer, welche Firmen nur auf eigenen Antrag erhalten – können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen darf? Kann das Ihr Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung!

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen, sondern von Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein, erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!