EuGH: Kein Recht auf humanitäre Visa in europäischen Botschaften

Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (picture alliance / dpa / Thomas Frey)
Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. (picture alliance / dpa / Thomas Frey)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Asylsuchende kein Anrecht auf so genannte humanitäre Visa in europäischen Botschaften haben.

Es stehe den Mitgliedstaaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben, erklärten die Richter in Luxemburg. In dem Streitfall hatte eine Familie aus dem syrischen Aleppo in der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visa beantragt, um in Belgien Asyl beantragen zu können. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab.

Hätte der Europäische Gerichtshof heute anders entschieden, hätte das gesamte europäische Verfahren zur Flüchtlingspolitik geändert werden müssen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 07.03.2017

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