DEUTSCHLAND: „WEITERE ESKALATION“ – Türkei verweigert deutschem Politiker Besuch bei Bundeswehr

Von Marcel Leubecher | Stand: 07:41 Uhr

Der Linke-Politiker Jan van Aken darf die in Konya stationierten Bundeswehr-Soldaten nicht besuchen. Er sieht das als Zeichen, dass Ankara eine „weitere Eskalation mit Deutschland“ sucht.

Die türkische Regierung hat dem außenpolitischen Sprecher der Linken im Bundestag, Jan van Aken, einen Besuch der Bundeswehrsoldaten im Ort Konya verweigert. „Das Auswärtige Amt hat mir am Mittwoch mitgeteilt, die türkische Seite habe soeben telefonisch meinen Besuch abgelehnt“, sagte van Aken der „Welt“. „Damit sucht die türkische Regierung eine weitere Eskalation mit Deutschland.“

Bislang habe Ankara „Besuchswünsche bei der Bundeswehr in der Türkei schlicht ignoriert, jetzt sagen sie erstmals klipp und klar Nein“, sagte van Aken. Die Bundesregierung müsse jetzt schnell reagieren: Abgeordnetenbesuche bei Bundeswehrsoldaten im Einsatz gehörten zur Grundbedingung einer Parlamentsarmee.

Jan van Aken
Jan van Aken

Quelle: pa/Eventpress/Eventpress Stauffenberg

Etwa 270 Bundeswehrsoldaten sind auf den türkischen Luftwaffenstützpunkten Konya und Incirlik am Anti-Terror-Einsatz gegen die Miliz Islamischer Staat (IS) beteiligt. An den Nato-Einsätzen mit Awacs-Maschinen zur Luftraumaufklärung nehmen in Konya stationierte Bundeswehrsoldaten teil. Von Incirlik starten deutsche Tornados zu ihren Aufklärungsflügen über Syrien und dem Irak. Die Besatzungen sammeln Informationen für die Koalition der „Operation Inherent Resolve“ gegen den IS.

Im Sommer war deutschen Abgeordneten über mehrere Monate hinweg der Besuch der Soldaten in Incirlik verweigert worden. Grund war damals, dass der Bundestag in einer Entschließung die an den Armeniern begangenen Verbrechen als Völkermord anerkannt hatte.

Quelle: Welt-online vom 09.03.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Und so ein Staat ist Mitglied der Nato? Wenn es in Deutschland keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht vom Staat ausgestellt. Noch ein Fakt: Beamte benötigen Bestallungsurkunden. Beamte werden berufen und das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt Ungültigkeit. Gesetze, die Vorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, bleiben nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Entscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind nichtig und entfalten keine Wirkung!

Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Was aber tun gegen das Unrecht? Zusätzlich ist in keinem Gesetz ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Desweiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982). Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer stimmt zu?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!