Luxemburg – EuGH urteilt über Kopftuch am Arbeitsplatz

Die Medizinisch-technische Assistentin Betül Caliscan bei ihrer Arbeit in einem Krankenhaus.  (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
Eine medizinisch-technische Assistentin mit Kopftuch in einem Krankenhaus. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)

Der Europäische Gerichtshof spricht heute zwei Grundsatzurteile zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz.

Es geht um die Klagen zweier Muslima aus Belgien und Frankreich. Sie wurden von ihren Unternehmen entlassen, weil sie bei der Arbeit nicht auf das Kopftuch verzichten wollten. Die Luxemburger Richter sollen klären, ob Arbeitgeber ihre Angestellten mit solchen Verboten unerlaubterweise diskriminieren.

Quelle: Deutschlandfunk vom 14.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wir brauchen diese Kopftücher nicht. Sollen in ihr Land gehen. Dort können sie fünf Tücher auf dem Hirn tragen aber nicht hier.

Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Welches Hirn ?
Meine Hühner tragen an dieser Stelle Federn. Sieht übrigens richtig gut aus.