Gefängnisseelsorge – Zahlreiche Imame verweigern Sicherheitsüberprüfung

Kameras und Stacheldraht vor der Justizvollzugsanstalt in Münster (Nordrhein-Westfalen). (dpa/picture-alliance/Friso Gentsch)
Kameras und Stacheldraht vor der Justizvollzugsanstalt in Münster (Nordrhein-Westfalen). (dpa/picture-alliance/Friso Gentsch)

Nur zwölf Gefängnisseelsorger des türkischen Islamverbands Ditib haben sich einem Zeitungsbericht zufolge in Nordrhein-Westfalen bislang der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Dadurch sei die Zahl der Ditib-Imame, die das Freitagsgebet in nordrhein-westfälischen Gefängnissen abhalten dürften, von 117 auf 12 gesunken, berichtet die „Rheinische Post“ aus Düsseldorf. Die Zeitung beruft sich auf Zahlen des Justizministeriums. Die Sicherheitsprüfung ist seit Februar Voraussetzung dafür, weiter als Gefängnisseelsorger tätig sein zu dürfen. Justizminister Kutschaty erklärte nach Angaben der Zeitung, Ditib habe jetzt um ein Gespräch gebeten. Imame anderer Islamverbände werden bereits seit längerem einer Sicherheitsprüfung unterzogen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 03.04.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

Die nachfolgenden Darstellungen gehen davon aus, das Verfahrensrecht für ie Zivilprozessordnung – ZPO – und das Grundgesetz, hier insbesondere Artikel 20 und Artikel 101 noch existent wäre, was jedoch offenkundig nicht der Fall ist; insbesondere aufgrund der unzähligen Verstöße gegen das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG. Auch wird hier die Situation vor der Novellierung des § 317 ZPO beschrieben, was wohl die meisten Justizopfer anbelangt, da sie wohl in aller Regel keine Urteilsausfertigungen beantragt haben. Auf die Novelle des § 317 ZPO wird gesondert eingegangen. Scheinverfahren mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und/oder ggf. einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen. Deshalb ist es notwendig, dein “Urteil” einmal etwas näher unter die Lupe zu nehmen.

Bitte beantworte folgende Fragen:
· Hattest du einen Gerichtsprozess?
· Hast du den Prozess verloren?
· Hat dir der Prozess gesundheitlich zugesetzt?
· Bist du durch den Prozess/e krank geworden?
· Hat dir der Prozess finanziell zugesetzt?
· Hat der Prozess dich finanziell ruiniert?

Dann solltest du feststellen, ob du ein Urteil oder ein Scheinurteil oder nur eine Ausfertigung erhalten hast und sich auch nachfolgende Fragen stellen:
· Wurde dir als Prozesspartei ein Urteil zugestellt?
· Bist du da ganz sicher?

Dann suche bitte erst einmal nach den Unterschriften der Richter im Urteil selbst. Keine Unterschriften gefunden? Dann hast du kein Urteil in den Händen, sondern ein sogenanntes Scheinurteil! Wem ist Unrecht widerfahren? Das geht hierzulande schnell, da wir uns erwiesen in einem noch immer besetzten Kriegsgebiet befinden, in welchem zusätzlich auch noch Nachfolgenazis die eigenen Landsleute ausplündern. Die nennen sich Polizisten, Gerichtsvollzieher, Staatsdiener oder Beamte! Erwiesen ist Deutschland kein Staat, kann gar kein Staat sein, da kein Element der Drei-Elemente-Lehre erfüllt ist, welche völkerrechtlich vorschreiben, was ein Gebiet benötigt, um ein Staat zu sein:

Staatsvolk, Staatsterritorium, eigene Staatsgewalt: Nichts davon ist hierzulande vorhanden. Wo kein Staat, da keine Staatsdiener. Beamte gibt es ebenfalls nicht, da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 erloschen ist. Da sich alle sogenannte Beamte auf erloschene Gesetze berufen (STPO, ZPO, OWIG usw.), im Gegensatz dazu aber gültige Gesetze (HLKO, Genfer Konventionen, UN-Resolutionen usw.) ignorieren, sollte jeder und jede per Einschreiben diese Scheinbeamten anzeigen! Man sende den Beschuldigten eine Durchschrift, damit diese wissen, dass etwas gegen sie in die Wege geleitet wurde und aktenkundig wird.

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ist meine beste Gruppe im Facebook, herzlich willkommen!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wenn die sich weigern einfach nicht reinlassen. Basta. Nur diese Sprache verstehen diese Ziegenbärte.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Nach hause schicken, nach Muselmanien, basta ! Weshalb sich über die Bärte ägern, weshalb diskutieren ? Alles sinnlos !