Die „neue“ ÖVP ist nicht ganz so neu: Die seltsame Vorgeschichte der „Liste Kurz“

17. Mai 2017
Die „neue“ ÖVP ist nicht ganz so neu: Die seltsame Vorgeschichte der „Liste Kurz“

Wien. Wie gemeldet, will die österreichische ÖVP bei den immer wahrscheinlicher werdenden Neuwahlen unter einem neuen Namen ins Rennen gehen – als „Liste Kurz“. Die vom derzeitigen Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz angeführte Liste soll auch unabhängigen und parteifreien Köpfen offenstehen, wovon man sich breiteren Wählerzuspruch als von einer reinen Partei-Liste verspricht.

Wie jetzt bekannt wird, hat der mediale Coup offenbar eine Vorgeschichte. Denn schon am 20. März wurden zwei aufschlußreiche Internet-Domainnamen registriert: „listekurz.at“ und „liste-kurz.at“. Die Registrierungen erfolgten auf den Namen des Vorsitzenden der NEOS-Jugendorganisation Douglas Hoyos. Jetzt rätseln Beobachter, wie Hoyos schon im März von der „Liste Kurz“ Kenntnis haben konnte.

Hoyos´ Familie gehört zu den begüterteren in Österreich. Gute Kontakte zur ÖVP sind Familientradition. Hoyos junior machte Karriere bei der Raiffeisen-Bank.

Denkbar ist nun, daß Hoyos über die Familienkontakte zur Kurz-Partei ÖVP von den Plänen zur Umbenennung der Partei frühzeitig erfuhr und die Internet-Domains für sich reservierte, um der politischen Konkurrenz einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Eine andere Möglichkeit ist, daß sich Hoyos ausrechnet, sich selbst demnächst auf Kurz´ Wahlliste zu finden – österreichischen Medienberichten zufolge soll Kurz bereits begonnen haben, mit in Frage kommenden Kandidaten Kontakt aufzunehmen und dabei insbesondere in NEOS-Kreisen vorstellig zu werden.

Erkennbar ist im Augenblick allerdings nur das Bestreben, die „alte“ ÖVP abzuwickeln und ihr einen neuen Anstrich zu geben. Inwieweit sich das Lifting am Wahltag für Kurz auszahlt, bleibt abzuwarten. (mü)

Bildquelle: flickr/Österreichisches Außenministerium/CC BY 2.0 – (C) photonews.at/Georges Schneider – Stift Wien – 13.06.2016 –
Sebastian Kurz ÖVP

Quelle: zuerst.de vom 17.05.2017

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