POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN
POL-F: 170620 – 663 Frankfurt-Bahnhofsviertel: Öffentlichkeitsfahndung nach räuberischer Erpressung – Fotos beachten!
Frankfurt (ots) – (ka) Bereits am Freitag, den 02.12.2016, überfiel eine dreiköpfige Personengruppe einen Mann in der #Taunusstraße. Die Polizei fahndet nun öffentlich nach den Tätern.
Der 32-Jährige war gegen 03.45 Uhr auf der Taunusstraße unterwegs, als er von drei jungen Männern angesprochen wurde. Diese baten ihn, einen 100 Euro-Schein zu wechseln. Der hilfsbereite Mann kam der Bitte nach und gab den Männern zwei 50 Euro-Scheine, allerdings ohne den versprochenen 100 Euro-Schein dafür zu bekommen. Stattdessen nahm ihn einer der Räuber in den Schwitzkasten und forderte ihn auf, seine Geldbörse auszuhändigen. Der 32-jährige Mann konnte sich aber aus seiner misslichen Lage befreien und flüchten.
Eine Videoüberwachungsanlage in der Nähe des Tatorts zeichnete die drei Tatverdächtigen auf. Die Personalien der Männer konnten bis zum heutigen Tag nicht ermittelt werden, sodass die Kriminalpolizei Frankfurt um Hinweise aus der Bevölkerung bittet.
Hinweise werden durch die Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069 / 755 – 53111 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Frankfurt am Main P r e s s e s t e l l e Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 755-00 Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
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Quelle: presseportal.de vom 20.06.2017 (Überschrift geändert Redaktion staseve)
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Der darf doch alles. Er ist Moslem- wer sich dem in den Weg stellt ist Intolerannt.
Er darf das.
Zerstören! Beleidigen! Vergewaltigen! Kinder antatschen….
Er darf Kriminell sein! Mit dem Segen der Justiz und Politik.
Schulz braucht diese „Facharbeite“ um das Land schneller zu zerstören.
In https://web.facebook.com/groups/PegidaPartei sehen wir sehr viele und gute Meinungen! Hier etwas Rechtskunde: Richter, Richterinnen und Beamte in der BRD weigern sich oft, Urteile persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig: Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden wir im § 126 BGB der BRD. Im BRD-Fernsehen wurde gezeigt, dass ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen fehlender Richterunterschrift aufgehoben und an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift in Deutschland (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).