Ausländergewalt: Eine Auswahl aktueller „Einzelfälle“

20. Dezember 2017
Ausländergewalt: Eine Auswahl aktueller „Einzelfälle“
KULTUR & GESELLSCHAFT

#Deutschland. Die täglichen „Einzelfall“-Meldungen nehmen überhand, Ausländerkriminalität und Asylkriminalität beschäftigen die Regionalpresse landauf, landab, während die etablierte #Lückenpresse beharrlich schweigt. Eine kurze Auswahl aktueller „Einzelfälle“.

In #Bielefeld schlug eine Gruppe von „fünf bis sechs #Südländern“ und einem Schläger „von schwarzer Hautfarbe“ einen 30Jährigen, mit dem sie vor einer Diskothek in Streit gerieten, zusammen und stießen ihr Opfer in einen nahe gelegenen Bachlauf.

Bei einem Fluchtversuch verletzte ein als Ladendieb ertappter und polizeibekannter 19jähriger #Tunesier in #Leipzig nicht nur drei Passanten und eine Verkäuferin, sondern wehrte sich heftig gegen die Polizeibeamten und beleidigte diese mehrfach lautstark. Gegen ihn wird wegen räuberischen #Diebstahls und #Körperverletzung ermittelt.

In #Pößneck griff ein 23jähriger #Afghane einen 21jährigen Landsmann mit den Fäusten und einem Messer an. Dieser erlitt diverse Hämatome im Gesicht. Gegen den Angreifer wird des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, der Körperverletzung sowie der Bedrohung ermittelt.

In #Jena wurde eine junge Frau von einem 19jährigen #Albaner derart heftig belästigt, daß helfende Passanten sie bis zur Haustür begleiten mußten. Die Polizei konnte den Mann später als Tatverdächtigen in Gewahrsam nehmen.

Wenig glimpflich ging ein Mordversuch in #Berlin für eine 17Jährige aus. Ein 19Jähriger Ausländer soll seine frühere Partnerin zuerst in die Havel geschubst und danach hinterher gesprungen sein, um sie zu ertränken. Bei dem Versuch, die junge Frau unter Wasser zu drücken, ist der Nichtschwimmer beinahe selbst ertrunken. Er mußte von Sanitätern wiederbelebt werden, mittlerweile übernahm eine Mordkommission die Ermittlungen gegen den Mann. Die 17Jährige konnte sich befreien und ans Ufer schwimmen, dabei erlitt sie eine Unterkühlung. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 20.12.2017

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