Neues Orwell-Gesetz droht: EU-Richtlinie gegen Geldwäsche macht den Zahlungsverkehr künftig gläsern

04. Januar 2018
Neues Orwell-Gesetz droht: EU-Richtlinie gegen Geldwäsche macht den Zahlungsverkehr künftig gläsern
INTERNATIONAL

Brüssel/Groningen. Auch im neuen Jahr feiern ausufernde Kontrolle und weitere Schritte in Richtung #Überwachungsstaat unschöne Urstände. Neben dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung dürfte auch die neue #EU-Richtlinie gegen #Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei vielen Bürgern für ein böses Erwachen sorgen. Auf einen Kompromiß zur neuen Richtlinie haben sich die zuständigen EU-Greminen vor Weihnachten geeinigt.

Fachleute und Rechtsexperten sind alarmiert. Die Juristin Carolin Kaiser etwa warnte jetzt dem Online-Portal „heise.de“ gegenüber, daß dank der neuen Richtlinie der Zahlungsverkehr künftig „fast vollständig überwacht“ werde. Finanzinstitute müßten Belege etwa zu sämtlichen Transaktionen noch „fünf bis zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung“ auf Vorrat speichern.

Mit diesen Regelungen ergäben sich „erstaunliche Parallelen“ zur lange umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 zuguterletzt kippte. Beide Instrumente beträfen prinzipiell jeden europäischen Bürger. So sei die künftige Geldwäscherichtlinie nicht nur auf Banken anwendbar, sondern beispielsweise auch auf Makler, Steuerberater, Notare und Casinos sowie neuerdings auch Börsen, an denen Kryptowährungen wie der Bitcoin gehandelt werden.

Als besorgniserregend empfindet die Juristin, deren Forschungsschwerpunkt an der Universität Groningen das europäische Technologierecht ist, daß die im Zuge der künftigen Richtlinie zur Mitwirkung verpflichteten Einrichtungen – in erster Linie Bankinstitute – im Zweifelsfall alle ihre Kunden exakt zu identifizieren imstande sind. Anhand der völlig transparenten Transaktionen ließen sich detaillierte Persönlichkeitsprofile erstellen, denn: „Das betrifft nicht nur unsere Einkäufe, sondern unter Umständen auch Zahlungen an Gesundheitsdienstleister, Kirchensteuer und Spenden an religiöse Einrichtungen, automatische Lastschriften von Mitgliedsbeiträgen oder Abos etwa einer Partei, einer Gewerkschaft oder einer Internetseite, die sich an Personen mit bestimmten sexuellen Vorlieben wendet.“

Einschlägigen Auskunftsersuchen müsse zudem ohne besondere richterliche Anordnung nachgekommen werden. Die gespeicherten Transaktionen müssen einer zentralen Sammel- und Analysestelle – der sogenannten Financial Intelligence Unit – zur Verfügung gestellt werden, die die erhaltenen Informationen dann völlig unkontrolliert auswerten kann. Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen, „wie wir sie etwa für die Polizei kennen, fehlen fast komplett“, warnt die Rechtsexpertin.

Für unerklärlich hält es die Juristin auch, warum sich in den zurückliegenden Monaten, als zwischen den Regierungen und der #EU die brisanten Details der künftigen Richtlinie ausgehandelt wurden, die Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten nicht mit mehr Nachdruck in die Verhandlungen eingebracht hätten. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 04.01.2017

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