GroKo-Sondierung: Bund soll wieder Schulpolitik machen – aber nur ein bisschen

Ganztagsbetreuung für Grundschüler, ein nationaler Bildungsrat und eine „Investitionsoffensive“: #Union und #SPD haben sich in der #Bildung viel vorgenommen. Doch schon kurz nach der Sondierung gibt es Streit.

© Jessica Meyer

Von Armin Himmelrath

Grundschüler in Weißenau, Baden-Württemberg (Archivbild)
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Grundschüler in Weißenau, Baden-Württemberg (Archivbild)

 

Ernst Dieter Rossmann ist ausgesprochen zufrieden. Der SPD-Bundestagsabgeordnete findet „sensationell“, was die Unterhändler in den Sondierungsgesprächen vereinbart haben: „In der Substanz wird das Kooperationsverbot abgeschafft“, sagt Rossmann.

Das #Kooperationsverbot besagt, dass sich der Bund in die #Schulpolitik der Länder nicht einmischen darf. Beschlossen wurde die Regel 2006 von der damaligen Großen Koalition. Aus Berlin fließt deshalb seither kein Geld dauerhaft in Klassenzimmer und Schulen – selbst wenn die Länder in Geldnöten sind und der Bund zu zahlen bereit wäre.

Die #SPD hatte schon im Wahlkampf gefordert, das Kooperationsverbot aufzuheben. Doch in dem 28-seitigen Ergebnis der #Sondierungsgespräche taucht das Wort „Kooperationsverbot“ gar nicht auf.

„Von vollständiger Abschaffung kann keine Rede sein“, heißt es in Unionskreisen. „Am Bildungsföderalismus soll aus meiner Sicht festgehalten werden“, sagt etwa Stefan Kaufmann, Abgeordneter der #CDU im Bundestag. Er verstehe die geplante Anpassung des Grundgesetzes „als Erweiterung der Möglichkeiten des Bundes, die Länder im Bildungsbereich noch stärker zu unterstützen“.

Kaufmann verweist auf den Satz „Die #Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder“. In Zukunft soll der Bund, anders als bisher, allen Kommunen helfen dürfen, nicht nur den finanzschwachen – aber eben nur zeitlich begrenzt. „Das ist allenfalls eine leichte Lockerung des Kooperationsverbots“, sagt Kaufmann. „Wichtig ist, dass der Bund dadurch die Möglichkeit bekommt, stärker in die Finanzierung zu gehen.“

Und eine Änderung des Grundgesetzes zur Aufhebung des Kooperationsverbotes setzt ohnehin die Zustimmung der Bundesländer voraus. Im Bundestag und im Bundesrat wäre jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, um mehr Zusammenarbeit in der Schulpolitik zu ermöglichen.

Doch unabhängig vom Streit um die Auslegung der Ergebnisse wollen Union und SPD nun zahlreiche neue Impulse in der #Bildungspolitik setzen:

  • Für Kinder im Grundschulalter versprechen die Parteien einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
  • Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden.
  • SPD und Union wollen zusätzliche Mittel für die Bildung ausgeben und kündigen eine Investitionsoffensive für Schulen an – mit Schwerpunkten beim Ganztagsausbau, bei der Digitalisierung und bei den beruflichen Schulen.
  • Durch eine Grundgesetzänderung sollen alle Kommunen – nicht nur finanzschwache – von Bildungsgeldern aus Berlin profitieren können.
  • Das Bafög „wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert“, heißt es in der Vereinbarung.
  • Verabredet wurde auch ein Berufsbildungspakt zur Stärkung der dualen Ausbildung. Insbesondere in den Sozial- und Pflegeberufen sollen Auszubildende demnach mehr verdienen.
  • In einem neuen „Nationalen Bildungsrat“ werden Experten und Fachpolitiker aus Bund und Ländern gemeinsam über Bildungsvorhaben beraten, so der Plan. Vorbild ist der Wissenschaftsrat, ein Beratungsgremium für die Forschungspolitik.
  • Weimarer Verfassung

Einig sind sich die großen politischen Lager darüber, dass der Bund in der Bildung eine stärkere finanzielle Verantwortung übernehmen soll. Ob es tatsächlich dazu kommt, muss sich allerdings erst noch in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zeigen – auf die Nennung konkreter Summen haben die Sondierer wohlweislich verzichtet.

Quelle: Spiegel-online vom 12.01.2018

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