Platzmachen für Flüchtlinge: CDU-Politiker will das Grundrecht auf Eigentum einschränken

12.08.2015
Torben GromberyDas Recht der Bundesbürger auf Eigentum ist ein hohes Gut und im Grundgesetz in Artikel 14 verankert. Dort steht aber auch, dass unser Eigentum uns verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Was dort noch zu lesen ist, damit werden sich bald einige Bürger beschäftigen müssen – zwangsweise.

Wer sich für sein Privateigentum interessiert und bei politischen Verlautbarungen zwischen den Zeilen lesen kann oder sich regelmäßig bei KOPP Online und KOPP Exklusiv informiert, dem schwante schon etwas länger, was einigen Mitbürgern mit Privateigentum in Form von Wohnungen und/oder Wohnhäusern alsbald widerfahren könnte.

Schon im letzten Jahr haben wir nicht nur unter dem Titel »Platzmachen für Flüchtlinge: Niemand hat die Absicht, Privateigentum zu beschlagnahmen« in Bezug auf die Auswüchse und Vorstellungen diverser Politiker zur Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Armutseinwanderern berichtet.

Kurz zuvor wurden mit Zustimmung der Bundesregierung die Pläne von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) zur Änderung bzw. Vereinfachung des Bauplanungsrechts für den beschleunigten Bau von Flüchtlingsunterkünften aller Art und Orten gebilligt – die Zustimmung des Deutschen Bundestages dazu war reine Formsache.

Auch das langjährige Rätselraten vieler Mitbürger um die schon im Jahre 2011 abgehaltene Volks- und Immobilienbefragung »ZENSUS« (wegen der rund 50 Fragen auch »Datenkrake« genannt) könnte in diesem Zusammenhang bald ein Ende finden.

Jetzt erscheint es an der Zeit, dass wir uns mit dem Artikel 14 Grundgesetz beschäftigen, welcher den Bürgern das Recht auf Eigentum garantiert:

»Absatz 1:
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Absatz 2:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Absatz 3:
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.«

Der Oberbürgermeister von Salzgitter, Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages sowie langjährige CDU-Politiker Frank Klingebiel hat jetzt einen »Marshallplan« zur Unterbringung von Flüchtlingen gefordert. Wörtlich teilte er dem NDR mit:

»Wir haben in Kürze eine ganz außergewöhnliche Situation, die wir nicht mit Bürokratie, sondern auch nur mit außergewöhnlichen Maßnahmen meistern können.«

Wie sich der CDU-Politiker seinen »Marshallplan« dann ausgestaltet vorstellt, berichtet der NDR etwas weiter unten im Text:

»Klingebiel fordert unter anderem von Bund und Ländern ›Gesetze zur Bewältigung einer Notlage‹. Dazu gehöre auch, beschränkende gesetzliche Vorgaben im Bau-, Vergabe- und Haushaltsrecht vorübergehend außer Kraft setzen zu dürfen.

So könnten Flüchtlinge auch in Mietwohnungen eingewiesen werden, die seit Jahren leer stehen. ›Unter Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum‹, so Klingebiel wörtlich.
Die Besitzer der leer stehenden Wohnungen bekämen dann eine Kostenerstattung. Faktisch bedeutet das eine vorübergehende Enteignung der Wohnungsbesitzer.«

Ein weiterer Bestandteil des Planes soll sein, so die Vorstellung des Vizepräsidenten des Niedersächsischen Städtetages Klingebiel, dass der Innenminister künftig per »Erlass« dafür sorgen soll, dass Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen außerplanmäßige Kredite aufnehmen können.

Vermutlich wegen der Brisanz seiner Worte hat Frank Klingebiel einen Tag später im NDR beruhigend nachgelegt:

»Es geht nicht um die Wohnung des kleinen Mannes. (…)

Es geht um die Wohnungen, die seit Jahren in großen Siedlungen als Komplexe leer stehen und wo sich die großen Immobilienfonds weigern, in diese zu investieren und diese dann auch weiterzuvermieten.«

Unterdessen hat es sein Amtskollege aus Tübingen, Boris Palmer (Grüne), in seiner Aussage gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt nicht an Deutlichkeit fehlen lassen:

»Wenn wir diesen Winter vor der Alternative stehen, Zeltstädte aufzubauen oder viele Jahre leer stehende Häuser zu beschlagnahmen, werde ich mich als letztes Mittel für die Beschlagnahmung aussprechen«

Quelle: Kopp-online vom 12.08.2015

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