WEIMAR: LANDTAGSFRAKTION REICHT ANTRAG GEGEN WAHLRECHT VON MINDERJÄHRIGEN EIN
#Weimar – Die #AfD-Landtagsfraktion schaltet das Verfassungsgericht in Weimar ein, um die Teilnahme von 16-Jährigen an der #Kommunalwahl im April zu verhindern.
Der Landtag hatte bereits 2015 das Wahlalter bei #Kommunalwahlen in #Thüringen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Dagegen reichte die AfD im vergangenen Jahr Verfassungsklage ein, die jedoch noch nicht entschieden ist.
„Der Eilantrag dient dazu, eine aus unserer Sicht verfassungswidrige Teilnahme von minderjährigen Jugendlichen zu verhindern“, erklärte die AfD-Fraktion.
Nach dem im November 2015 vom Landtag geänderten #Kommunalwahlgesetz haben 16-Jährige eine Stimme sowohl bei der Direktwahl von Landräten, Oberbürgermeistern und hauptamtlichen Bürgermeistern als auch bei der Wahl der Kommunalparlamente. Am 15. April werden in Thüringen Landräte und Bürgermeister neu gewählt.
Quelle: tag24.de vom 06.03.2018
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Es geht nicht um das Wahlrecht der 16 jährigen. Wer mit 16 wählen darf zählt als Volljährig. Das heißt auch auf seinen Willen auf sechs hat das Auswirkung! Die Pädophilen aus dem Bundestag wollen an die Kinder kommen. Solche Versuche gab es schon in Vergangenheit! DIE lassen nicht locker! Das heißt in denen Ihrer geistigen abartigen Schweinerei gedacht: DIE nehmen sich 12 bis 14 jährige für Ihren Sadismus vor, bis es zum Prozess kommt sind die 16 Jahre geworden…da kommt keine Verurteilung mehr!!!
Recht so mit 16 wählen die eh doch nur Gutmenschentum weil sie schon in der Schule darauf gedrillt sind.
Politisch ungebildete haben an der Wahl(falsch)urne nichts zu suchen.
Wenn ich mir das ansehe, wer zwischen 16 und 21 ist… ist doch erschreckend schön, nicht wahr?
[…] „EILANTRAG AFD WILL NICHT DASS 16 JÄHRIGE WÄHLEN KÖNNEN“ http://staseve.eu/?p=46994 […]