Sechste rechtswidrige Facebook-Sperrung für Jürgen Fritz

(Foto: Collage/Shutterstock
Die Zensur immer vor Augen (Foto: Collage/Shutterstock)

Das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt ein Grund- und Menschenrecht dar. Doch das scheint #Facebook wenig zu kümmern. Nun sperrte es mich bereits zum sechsten Mal – wiederum rechtswidrig. Der Grund: das Einstellen eines Artikels von Michael #Klonovsky, in dem dieser auf die Aussage von Alexander #Gauland eingeht, dass „die #Türken nicht zu uns gehören“.

Von Jürgen #Fritz

Facebook löscht und sperrt erneut an Recht und Gesetz vorbei

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“, heißt es in Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Ähnliches formuliert Art. 5, Absatz 1 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit … werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Doch Grund- und Menschenrechte scheinen Facebook wenig zu bekümmern. Meine Klage gegen frühere rechtswidrige Löschungen und Sperrungen liegt dem Landgericht Hamburg bereits vor, das Verfahren gegen Facebook läuft bereits, doch das scheint den Hunderte-Milliarden-Dollar-Konzern nicht daran zu hindern, fleißig weiter Rechtsbrüche auf deutschem Boden zu begehen, welche von der schwarz-roten #Bundesregierung nicht nur gedeckt werden, nein zu welchen sie Facebook sogar anstachelt und drängt.

Drohung mit dauerhafter Sperrung

Heute löschte Facebook erneut einen Beitrag, den ich auf meiner Seite eingestellt hatte und sperrte mich zum wiederholten Male für 30 Tage. Hier die Nachricht, die mir heute um 13 Uhr zuging:

6. Sperre - Grund

Hier geht es zu dem fraglichen Artikel von Michael Klonovsky Warum die Türken nicht zu uns gehören, den dieser auf seiner Acta diurna veröffentlichte und den auch The European – Das Debattenmagazin publiziert hat.

Sofort anschließend erhielt ich die Nachricht, dass ich wieder für 30 Tage gesperrt sei, verbunden mit der Drohung der dauerhaften Sperrung.

6. Sperre - Dauer

Rechtliche Beurteilung dieser Sperrung

Mein Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl bemerkt hierzu:

Auch hier ist die Sperrung evident rechtswidrig, weil der Beitrag selbst weder rechtswidrig ist noch gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstößt. Es wird lediglich ein Beitrag eines anderen Autors vorgestellt, der wiederum die Aussage eines Politikers erläutert, der sich wiederum mit der Frage befasst, ob eine Aussage rassistisch wäre oder nicht. Selbst mit viel bösem Willen lässt sich hierin kein „Angriff auf Personen wegen ihrer Herkunft“ herleiten.

Quelle: journalistenwatch.com vom 09.03.2018

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Annette
Annette
6 Jahre zuvor

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