2250 Euro Strafe wegen Volksverhetzung

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Gerechtigkeit (Foto: Michal Kalasek/Shutterstock

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#NRW/#Warendorf – Die Beschimpfung von Deutschen als #Köterrasse – wie durch den türkischen #Grünen­politiker Malik #Karabulut auf Facebook geschehen – ist im Sinne von § 130 StGB nicht strafwürdig und blieb ohne Folgen. Ein Facebook-Posting mit dem Satz „Das #Pack muss raus“ kostet einen Frührentner jetzt 2250 Euro Strafe. Tatbestand: #Volksverhetzung.

Nachdem der aus Ghana stammende Asylbewerber Eric X. eine 23-jährige Studentin, die mit ihrem Freund beim Zelt war, brutal vergewaltigte, postete ein 57-jährigen Frührentner auf Facebook den Satz „Das Pack muss raus“. Zudem vermerkte der Deliquent noch: „Ist doch nur ein psychisch Kranker. Genau wie unsere Rechtsprechung. Werden langsam zu viele Einzeltaten“.

 

 

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Bei der Hauptverhandlung am Dienstag im #Amtsgericht Warendorf brachte der Angeklagte vor, 2015 gegen die Flüchtlingswelle gewesen zu sein und zudem von einer vierköpfigen Gruppe auf dem Marktplatz seiner Gemeinde angepöbelt worden zu sein. Die Darstellung der Medien, dass es sich immer nur um „#Einzelfälle“ gehandelt habe oder man nur von „psychisch Kranken“ gehört habe, habe ihn ebenso erbost wie Sigmar Gabriel, der das Wort „Pack“ zuerst benutzt habe. Ein „Rechter“ sei er nie gewesen, so die Versicherung des Frührentners gegenüber dem Gericht.

Die Richterin machte dann deutlich, dass sein Facebook-Post als geistige Brandstiftung gefährlich sei. Er könne seine Meinung – wie jeder Bürger – selbstverständlich in die politische Diskussion einbringen oder selbst für ein Parlamentsmandat kandidierte. „Eine sachliche Diskussion ist in Ordnung. Aber keine Herabwürdigung anderer Menschen. Und schon gar nicht auf diese Weise in einem sozialen Netzwerk“, so die Richterin laut dem Portal Die Glocke.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro für den bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Volksverhetzer. Das Gericht folgte diesem Antrag. Der Frührentner wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro verurteilt.

Übrigens wurde Sigmar Gabriel nicht verurteilt, als er eine andere Menschen herabwürdigte und dabei den Begriff „Pack“ verwendete…(SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 14.03.2018

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6 Jahre zuvor

[…] Zum Artikel […]

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
5 Euro Owig mutiert zu einem Geschäftsmodell OHNE Zukunft.
Parkscheibe raus, damit kein Autofahrer benachteiligt wird und parken kann. So war es edel gedacht…
Einen feuchten Kehricht mit dem EDELSEIN! Die klammen Kommunen gehen BRUTAL gegen zahlungskräftige „Kunden“ vor.
Bis hin zur Beugehaft…
Das hört jetzt auf.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit sende ich Ihnen meine Begründung zu, weshalb ich den am 13.02.2018 von Ihnen erhaltenen Bußgeldbescheid zurückweise.

Begründung:

Ein nichtstaatliches Gebilde, das illegalen Grenzübertritt mit Asyl oder Duldung belohnt, muss Lappalien wie Ordnungswidrigkeiten (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung) ebenso dulden. Um Diskriminierung zu vermelden, ist es geradezu dazu verpflichtet.

Unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt sowie eine durch falsche Angaben (oder entsorgten Pass) erschlichene Betretungserlaubnis sind Straftaten (AufenthG. §14, §95 Abs 1 Nr. 3). Das Annehmen einer Scheinidentität, das Erschleichen von Sozialleistungen, Prozesskostenhilfe, Gesundheitsversorgung, Sprachkursen und Wohnraum sind massive Straftaten, denen gegenüber eine Ordnungswidrigkeit nachrangig zu verfolgen ist. Wenn sogar geltendes Recht in erheblichem Maße nicht angewendet wird, wie bei den zahlreichen o. gen. Straftaten, ist eine Ordnungswidrigkeit mit mindestens der gleichen Nachsicht zu behandeln.

Straftaten bei illegal Einreisenden nicht zu verfolgen, nur weil bei ihnen nichts zu holen ist, gleichzeitig aber Ordnungswidrigkeiten beim eigenen Bürger zu ahnden, weil man diese im Gegensatz zum illegal Einreisenden finanziell aussaugen kann, stellt eine schwere Diskriminierung rechtschaffender Bürger dar, wie es sich für ein funktionierendes Rechtssystem und für eine dem Souverän verpflichtete Behörde nicht ziemt. Eine Exekutive, die schwere Rechtsbrüche bewusst missachtet, sich aus Geldgier auf Lappalien stürzt, um u. a. die Konsequenzen aus diesen Rechtsbrüchen zu finanzieren, korrumpiert den Rechtsstaat als wesentliche Säule der liberalen Demokratie und verliert jegliche Legitimation.

So lange einem in diesem Nichtstaat für das Falschparken oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung eine härtere Verfolgung droht als für das Drogendealen in deutschen Parks, so lange es Asylbewerbern, darunter auch islamistischen Gefährdern, möglich ist, sich mit bis zu 20 verschiedenen Identitäten frei zu bewegen und Sozialhilfe zu kassieren, so lange man ermitteln kann, dass ich das Auto gefahren habe und nicht mein Vater , während es anscheinend nicht möglich ist, die wahre Identität von zigtausend Menschen zu ermitteln, die sich allesamt als Syrer ausgeben, so lange werde ich diesen systematischen Rechtsbruch nicht mehr mit Bußgeldern finanzieren.

Aus o. gen. leicht verständlichen Gründen weise ich die gegen mich erhobene Bußgeldforderung zurück.

Das System ist unheilbar krank!

trackback

[…] wie bei dem Geisteskranken, dem männlich oder weiblich nicht reicht zum ankreuzen. Nun hat eine geisteskranke Nazijustizhure einen Frührentner wegen Volksverhetzung verurteilt. Zu mehr reichts bei den Justizidioten nicht […]