Die #Europäische Kommission hat am Freitag einen Plan zum Schutz europäischer Unternehmen vor eventuellen US-Sanktionen gegen den Iran veröffentlicht. Dies besagt eine Pressemitteilung der Behörde.
Die Kommission sei der Vereinbarung der EU-Staatsführer auf dem inoffiziellen Treffen in Sofia gefolgt und hätte die Erneuerung des „Sperrgesetzes“ von 1996 initiiert, um die exterritorialen Folgen der US-Sanktionen zu blockieren.
„Das Blockierungsgesetz verbietet EU-Unternehmen, sich an die extraterritoriale Geltung der US-Sanktionen zu halten, erlaubt Unternehmen, durch solche Sanktionen entstandene Verluste zulasten des Verursachers zu entschädigen und annulliert den Einfluss jeglicher sanktionsbasierter ausländischer Gerichtssprüche in der EU“, heißt es in der Pressemitteilung.
Darüber hinaus sei ein offizielles Verfahren zur Beseitigung von Hindernissen für die Europäische Investitionsbank eingeleitet worden, um Handelsaktivitäten außerhalb der EU im Iran zu finanzieren.
Die EU werde trotz des US-Ausstiegs aus dem Abkommen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Teheran auch im Energiesektor weiter stärken.
Die Maßnahmen sollen bis zum 6. August getroffen werden, vor dem Inkrafttreten der ersten US-Sanktionen.
Quelle: Sputnik vom 18.05.2018
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Weil zwei Zahlungen von der Iranischen Staatsbank in Frankfurt über unser Konto geleitet worden sind, kündigte uns die Sparkasse, Zweigstelle Bochum Weitmar, fristlos das Konto. Auch die Hauptstelle änderte nichts und verwies an die Zweigstellenleitung.
Das Schreiben war anonym, nicht personalisiert.
Bei dem Geld handelt es sich um legale Handelsgeschäfte, von China in den Iran, durch einen deutschen Unternehmer abgewickelt. Das Finanzamt hat diesen Unternehmer bereits geprüft und keine Beanstandungen gehabt. Somit scheidet Geldwäsche eindeutig aus. Wir sehen hier einen Verstoß gegen das Blockierungsgesetzt.
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